E-Mail-Genehmigungen
Über die Funktion "E-Mail-Genehmigung" erhalten Genehmiger alle Informationen, die sie benötigen, um ihre Rechnungsgenehmigungen per E-Mail abzuwickeln. Ihr Unternehmen verwendet die Funktion "E-Mail-Genehmigung" möglicherweise nicht.
Nachstehend wird der Genehmigungsablauf beschrieben, falls Ihr Unternehmen diese Funktion verwendet:
Sobald der Benutzer eine Rechnung sendet, erhält sein Genehmiger eine E-Mail mit folgenden Informationen:
Details der Rechnung im E-Mail-Text – UND –
Link zu Concur Invoice
Der Genehmiger prüft die Rechnungsdetails.
Falls vorhanden, zeigt der Genehmiger die angehängten Belege an.
Der Genehmiger klickt auf den Link in der E-Mail:
Der Genehmiger wird dann automatisch bei SAP Concur angemeldet und die Rechnung wird geöffnet, wenn:
das Unternehmen eine von SAP Concur unterstützte SSO-Plattform verwendet – und –
der Genehmiger zu diesem Zeitpunkt im Netzwerk des Unternehmens angemeldet ist oder ein virtuelles privates Netz (VPN) verwendet.
Andernfalls öffnet sich ein Fenster mit der SAP-Concur-Anmeldeseite, sobald der Genehmiger auf den Link klickt. Anschließend kann sich der Genehmiger anmelden und die normalen Schritte zur Genehmigung von Rechnungen befolgen.
Weitergeleitete E-Mail
Bei der Weiterleitung einer E-Mail-Genehmigung führt der in der E-Mail enthaltene Link nicht zu demselben Ergebnis. Wenn die Person, an die die E-Mail weitergeleitet wurde, auf den Link klickt, wird sie nicht automatisch bei SAP Concur angemeldet. Diese Person hat keine Genehmigungsberechtigung für diese Rechnung. Stattdessen wird diese Person zur Anmeldeseite geleitet. Sie muss sich anmelden, hat allerdings wahrscheinlich keinen Zugriff auf diese bestimmte Rechnung.
