Stammdaten und Verträge einer WEG anlegen Um der Maßgabe der Trennung des eigenen Vermögens von fremdem Vermögen gerecht zu werden, müssen Sie für die Verwaltung fremder Immobilien jeweils pro WEG einen separaten Buchungskreis anlegen und darin die Stammdaten und Verträge abbilden.
Hinweis
Damit die Erlöse des Sondereigentums den Eigentümern und nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zufließen, bilden Sie Immobilienverträge zu Mietobjekten des Sondereigentums anschließend in einem eigenen Buchungskreis ab (dem Verwaltungs-, Objektmandats- oder dem Sondereigentumsbuchungskreis) (siehe Funktionen der Sondereigentumsverwaltung ).
Für die WEG haben Sie einen eigenen Buchungskreis angelegt, indem Sie das WEG-Mandat aktiviert haben (siehe Mandatsbuchungskreis anlegen ).
I. Stammdaten der Mietobjekte anlegen
Die Objektstammdaten in WEG-Buchungskreisen legen Sie in der gleichen Form an wie in den übrigen Buchungskreisen. Die Objekthierarchie (Wirtschaftseinheit, Gebäude, Grundstück, Mieteinheit) legen Sie an, wie beschrieben unter Nutzungssicht .
Gemeinschaftseigentum abbilden:
Das Gemeinschaftseigentum bilden Sie durch entsprechende Mieteinheiten (ggf. auch Flächenpools) ab. Über das Kennzeichen
Gemeinschaftseigentum
kennzeichnen Sie diejenigen Objekte, die
nicht
zum Sondereigentum gehören.
Kosten, die im Rahmen der WEG-Abrechnung für das Mietobjekt anfallen, werden nach Eigentumsanteil auf die Eigentümer verteilt
Sondereigentum abbilden:
Das Sondereigentum bilden Sie ebenfalls durch entsprechende Mietobjekte ab.
Hinweis
Informationen, wie Sie Objekte aus Ihrem Verwaltungsbuchungskreis privatisieren, d.h. verkaufen und in den WEG-Buchungskreis überführen, finden Sie unter Privatisierung .
II. Hausgeldverträge anlegen
Für jedes Mietobjekt muss zu jedem Zeitpunkt seit dem Beginn-Datum des Mandats ein Hausgeldvertrag vorhanden sein. Im Hausgeldvertrag hinterlegen Sie den Eigentümer des Mietobjekts als debitorischer Vertragspartner. Weitere Informationen finden Sie unter Hausgeldvertrag anlegen .
III. Abrechnungseinheiten anlegen
Die Kosten und Erlöse müssen Sie im WEG-Buchungskreis immer auf Abrechnungseinheiten buchen. Bei der WEG-Abrechnung werden dann die auf den Abrechnungseinheiten gebuchten Kosten und Erlöse auf die Eigentümer verteilt.
Legen Sie entsprechend der Teilnahmestruktur Abrechnungseinheiten und Teilnahmegruppen an und generieren Sie Kostensammler .
IV. Immobilienvertrag vom Typ Vermietung zum Gemeinschaftseigentum anlegen
Wenn Sie einen Teil des Gemeinschaftseigentums vermieten möchten, dann legen Sie den Immobilienvertrag vom Typ
Vermietung
zum Gemeinschaftseigentum im WEG-Buchungskreis an.
Die Erlöse aus diesem Vertrag kommen somit der WEG zugute. Sie werden auf eine Abrechnungseinheit gebucht und im Rahmen der WEG-Abrechnung auf die Eigentümer verteilt.
Sie haben die Stammdaten und Verträge einer WEG angelegt. Die Kosten und Erlöse zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum werden jeweils in eigenen Buchungskreisen gebucht.
Sie können nun Buchungen z.B. mit der Funktion Einmalige Buchungen auf Abrechnungseinheiten durchführen. Weitere Informationen finden Sie unter Buchungen einer WEG .
Wenn Sie Sondereigentum der WEG selbst besitzen oder für andere verwalten, dann bilden Sie dies in weiteren Buchungskreisen ab. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Stammdaten und Verträge des Sondereigentums anlegen .
Ein Beispiel für die Abbildung der Objektstammdaten verschiedener Eigentümer in verschiedenen Buchungskreisen finden Sie unter Beispiel: Fremdverwaltung .