Privatisierung Diese Funktion verwenden Sie, wenn Sie als Verwalter Objekte aus Ihrem Bestand in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überführen möchten. Dabei können Sie die Objekte in einen existierenden WEG-Buchungskreis überführen oder einen Buchungskreis gleichzeitig neu anlegen lassen. Bei der Überführung ziehen die Objekte so um, dass danach die Originale der Mietobjekte im WEG-Buchungskreis liegen und mit den Objekten im Verwaltungsbuchungskreis verknüpft sind.
Um diese Funktion verwenden zu können, müssen Sie Einstellungen im Customizing zur Nummernkreisverwaltung vorgenommen haben. Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des .
Sie haben in Ihrem Buchungskreis Mietobjekte, die Sie verkaufen und in eine Wohnungseigentümergemeinschaft überführen möchten.
Mit dieser Funktion wird das Original des ursprünglichen Mietobjektes aus dem Verwaltungsbuchungskreis in den WEG-Buchungskreis überführt. Das Mietobjekt wird dabei im Verwaltungskreis beendet, verbleibt dort als Kopie und bekommt eine Verknüpfung mit seinem Original im WEG-Buchungskreis. Bestehende Verträge zu diesen Objekten müssen Sie ggf. über den Arbeitsvorrat nachbearbeiten.
Wenn der WEG-Buchungskreis noch nicht vorhanden ist, dann können Sie diesen mit anlegen lassen.
Hinweis
Die Hausgeldverträge müssen Sie auch bei Ausführung dieser Funktion manuell im WEG-Buchungskreis anlegen.
Wenn Sie eigene Objekte in eine WEG überführen möchten, dann können folgende Fälle eintreten:
Fall 1: Sie verkaufen alle Objekte einer WE und überführen diese in den WEG-Buchungskreis. Sie übernehmen danach die Verwaltung dieser WEG. Die Verträge zu den verkauften Mietobjekten müssen Sie beenden und ggf. im Sondereigentums- oder Objektmandatsbuchungskreis neu anlegen.
Fall 2: Sie behalten einige Objekte in einer Wirtschaftseinheit (WE), verkaufen einige und überführen alle zusammen in einen WEG-Buchungskreis. Sie übernehmen danach die Verwaltung dieser WEG.
Mietobjekte, die Teil der WEG sind und die im Eigentum des Verwalters verbleiben, werden im Verwaltungsbuchungskreis nicht beendet.
Die Verträge zu diesen Mietobjekten können Sie im bisherigen Verwaltungsbuchungskreis weiterführen. Sie beziehen sich dabei auch weiterhin auf das Mietobjekt des Verwaltungsbuchungskreises. Alle Prozesse (Sollstellung, Mietanpassung usw.) mit Ausnahme der Nebenkostenabrechnung/Mieterabrechnung können Sie ebenfalls im Verwaltungsbuchungskreis ausführen.
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Weitere Informationen dazu finden Sie unter Eigene Objekte in eine WEG überführen .
Diese Überführung können Sie nicht maschinell stornieren.