Hausgeldvertrag

Definition

Hausgelder sind die Verwaltungsbeiträge der Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft , die zur Deckung der Kosten des Gemeinschaftseigentums notwendig sind. Diese Kosten sind Kosten der Verwaltung, des regelmäßigen Unterhalts sowie der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Hausgelder hat jeder einzelne Eigentümer regelmäßig an die Gemeinschaft zu zahlen.

Die Hausgelder werden auf der Basis des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr berechnet.

Die Zahlungsverpflichtung des Sondereigentümers gegenüber seiner Wohnungseigentümergemeinschaft wird über den Hausgeldvertrag abgebildet.

Verwendung

Der Hausgeldvertrag dient der Abbildung folgender Informationen:

  • er bildet das Eigentumsverhältnis ab

  • er bezieht sich auf eine oder mehrere Mietobjekte im Sondereigentum

  • der Sondereigentümer wird als (debitorischer) Vertragspartner hinterlegt

  • über diesen Vertrag wird das Hausgeld gebucht

  • er ist Grundlage für die WEG-Abrechnung

Für jedes Mietobjekt eines WEG-Mandats muss zu jedem Zeitpunkt seit dem Beginn des Mandats ein Hausgeldvertrag vorhanden sein.

Struktur

Das Hausgeld besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen:

  • Vorauszahlung zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft

  • nicht rückzahlbarer Beitrag zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage

Die Abbildung dieser beiden Bestandteile des Hausgeldes im Vertrag kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. beide Bestandteile werden über eine einzige Kondition gebucht oder

  2. jeder der Bestandteile wird über eine separate Kondition gebucht

Im Flexiblen Immobilienmanagement wird der Hausgeldvertrag als Vertragsart Hausgeldvereinbarung des Immobilienvertrages abgebildet.

Beispiel

Analog zum Beispiel Fremdverwaltung würden Sie im WEG-Buchungskreis Hausgeldverträge für folgende Mieteinheiten anlegen: