Wirtschaftsplan

Definition

Haushaltsplan der Wohnungseigentümergemeinschaftfür ein Geschäftsjahr.

Verwendung

Der Wirtschaftsplan dient der Planung der Kosten und Erlöse der Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Wirtschaftsjahr. Die geplanten Gesamtkosten und -erlöse werden nach geeigneten Schlüsseln (in der Regel nach den Schlüsseln, die auch für die WEG-Abrechnung verwendet werden) auf die Eigentümer umgelegt. Auf der Basis der Planumlage werden die für das Wirtschaftsjahr zu zahlenden Hausgelder berechnet (siehe Hausgeldvertrag ).

Struktur

Der Wirtschaftsplan weist folgende Positionen auf:

  • voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrückstellung

    Diese beiden Posten bestimmen die anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer (Hausgelder) zur Kostentragung.

Der Wirtschaftsplan gleicht einer Planung auf Ebene der Abrechnungseinheit. In der Regel ist dabei nur eine Gliederung aus Sicht der Abrechnungseinheiten (bzw. des Nebenkostenschlüssels) relevant. Das System erlaubt aber außerdem eine Untergliederung nach Kostenarten.

Integration

Den Wirtschaftsplan können Sie auf zwei Arten erstellen: