Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Mandat)

Definition

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird gebildet, wenn eine Immobilie durch eine Teilungserklärung in kleinere abgeschlossene Einheiten (in der Regel Wohnungen) aufgeteilt wird, die als einzelne Immobilienobjekte grundbuchlich verwaltet werden.

In der Schweiz wird der Begriff „Stockwerkeigentum“ verwendet.

Aus Sicht des Verwalters ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein fremder Eigentümer, der gesamtschuldnerisch haftet bzw. der als juristische Person Ansprüche an den Verwalter stellen kann. Sie unterscheidet sich also in dieser Hinsicht nicht von einem „gewöhnlichen“ Eigentümer.

Im Gegensatz zum „gewöhnlichen“ Eigentümer besteht jedoch ein Innenverhältnis der Gemeinschaft als Ganze zu den Einzeleigentümern innerhalb der Gemeinschaft, d.h. dass die Gemeinschaft Ansprüche an einzelne Mitglieder der Gemeinschaft stellen kann und umgekehrt.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft als juristische Person wird durch natürliche Personen (z.B. den Beirat) vertreten. Die WEG ist der Vertragspartner des Verwalters und dessen Gesamtschuldner (Kosten des Eigentums und der Verwaltung).

Struktur

Die Eigentümer der einzelnen Wohnungen (ggf. auch Gewerbeeinheiten) bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die im Eigentum der einzelnen Eigentümer befindlichen Einheiten werden als Sondereigentumbezeichnet (in der Schweiz: „Sondernutzungsrecht“) . Dabei wird innerhalb des Sondereigentums hier nicht weiter nach Wohn- und Teileigentum unterschieden.

Diejenigen baulichen Teile der Immobilie, die nicht dem Sondereigentum zuzurechnen sind, werden als Gemeinschaftseigentumbezeichnet.

Folgende Kriterien treffen auf das Gemeinschaftseigentum zu:

  • Dieses Eigentum gehört allen Mitgliedern der WEG (in Deutschland z.B. Gebäudehülle, Flure, Gemeinschaftsräume, Mieteinheiten, die nicht im Sondereigentum sind).

  • Die Kosten und Erlöse des Gemeinschaftseigentums werden auf alle Eigentümer verteilt.

  • Die Nutzungsrechte gelten nicht ausschließlich für einen Eigentümer.

Integration

Im Flexiblen Immobilienmanagement bilden Sie die WEG über ein WEG-Mandat ab. Die Stammdaten dazu legen Sie im zugehörigen WEG-Buchungskreis an.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: