Hausgeldvertrag anlegen Im
Hausgeldvertrag
bilden Sie über die Vertragsart
Hausgeldvereinbarung
die Zahlungsverpflichtung des Sondereigentümers gegenüber seiner Wohnungseigentümergemeinschaft ab. Dieser Vertrag ist die Grundlage der
WEG-Abrechnung
.
Den Hausgeldvertrag legen Sie im WEG-Buchungskreis an. Für jedes Mietobjekt abgesehen vom Gemeinschaftseigentum eines WEG-Mandats muss zu jedem Zeitpunkt seit dem Beginn des Mandats ein Hausgeldvertrag vorhanden sein.
Customizing:
Sie haben im Customizing folgende Einstellungen vorgenommen:
Sie haben im Customizing des Vertrags für die Vertragsart
Hausgeldvereinbarung
im Feld
Vertragbezug
den Eintrag
Hausgeldvereinbarung
gewählt.
Sie haben Mietobjekte als Objekte zur Vertragsart
Hausgeldvereinbarung
zugelassen.
Sie haben Konditionen eingerichtet und das Hausgeld als Vorauszahlung mit Erlös definiert.
Sie haben eine Konditionsgruppe zur Vertragsart definiert.
Sie haben Bewegungsarten und die Kontenfindung definiert.
Sie haben für die Kondition Vorschlagswerte für die Abrechnungsteilnahme pro Nebenkostenschlüssel definiert.
Stammdaten:
Sie haben ein WEG-Mandat und den Buchungskreis dazu angelegt (siehe Mandatsbuchungskreis anlegen ).
Sie haben die Mietobjekte des Sondereigentums in diesem Buchungskreis angelegt (siehe Stammdaten und Verträge einer WEG anlegen ).
Sie haben Abrechnungseinheiten für die Hausgeldbuchungen angelegt.
Wählen Sie im RE-Navigator das Mietobjekt, für das Sie einen Hausgeldvertrag anlegen möchten.
Für dieses Mietobjekt ist das Kennzeichen
Gemeinschaftseigentum
nicht
gesetzt.
Wählen Sie im Menü
Da Sie im WEG-Buchungskreis zu Sondereigentum keine anderen Verträge anlegen können, gelangen Sie direkt in die Schnellerfassung eines Hausgeldvertrags für dieses Mietobjekt.
Geben Sie den Eigentümer in einer debitorischen Rolle an.
Legen Sie eine oder zwei Hausgeldkonditionen für die Vorauszahlung zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft und des Beitrags zur Instandhaltungsrücklage an.
Die Rücklagenbewegungen werden mit Kontierungen auf Abrechnungseinheiten gebucht. Diese unterscheiden sich zur Vorauszahlung nur durch die Zuordnungen der Nebenkostenschlüssel zu den Konditionen (für die Abrechnungsteilnahme).
Sichern Sie den Vertrag.
Hinweis
Bei Eigentümerwechsel können Sie die Funktion Folgevertrag anlegen verwenden.
Sie haben einen Hausgeldvertrag zu einem Objekt des Sondereigentums angelegt. Sie können nun im WEG-Buchungskreis Hausgeldbuchungen zu diesem Objekt durchführen.
Die Hausgelder werden als Vorauszahlungen gebucht, d.h. sowohl die Soll- als auch die Habenbuchung werden auf dem Debitorenkonto des Eigentümers gebucht.