Folgevertrag anlegen

Verwendung

Sie können zu einem bestehenden Immobilienvertrag einen Folgevertrag anlegen, um vom vorhergehenden Vertrag Folgendes übernehmen zu können:

  • Mietobjekte

  • Konditionen

  • Geschäftspartner

  • weitere Vertragsdaten, wie z.B. das Kündigungsschema

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie im RE-Navigator den Vertrag aus, aus dem Sie Daten übernehmen möchten (siehe auch Immobilienvertrag bearbeiten) .

  2. Wählen Sie im Menü Anfang des Navigationspfads Immobilienvertrag Navigationsschritt Anlagen Navigationsschritt Anlegen Folgevertrag Ende des Navigationspfads .

    Sie gelangen in den Bildschirm Folgevertrag zu Immobilienvertrag anlegen .

    Hinweis Hinweis

    Sie können Folgeverträge auch von Mietobjekten, Gebäuden, Grundstücken und Wirtschaftseinheiten anlegen.

    Ende des Hinweises
  3. Wenn Sie den Folgevertrag von anderen Immobilienobjekten aus anlegen, dann geben Sie die Vertragsart an.

    Wenn Sie den Folgevertrag von einem bestehenden Vertrag aus anlegen, dann können Sie die Vertragsart nicht mehr ändern.

  4. Im Bereich Folgevertrag können Sie optional Folgendes aus dem vorhergehenden Vertrag übernehmen:

    • Hauptvertragspartner

    • einmalige Konditionen

    • Vorschlagskonditionen des Mietobjekts

      Sie können außerdem den vorhergehenden Vertrag kündigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie dazu die Drucktaste Vertrag kündigen .

  5. Bestätigen Sie Ihre Eingaben.

  6. Wenn Sie Konditionen zur Auswahl gewählt haben, dann bekommen Sie im Bild Konditionen auswählen angezeigt, welche Konditionen Sie in den Folgevertrag übernehmen können. Markieren Sie die gewünschten Konditionen.

  7. Sie gelangen in die Bearbeitung des Folgevertrags.

Ergebnis

Die Daten und Konditionen des vorhergehenden Vertrags wurden in den Folgevertrag übernommen.