Folgevertrag anlegen Sie können zu einem bestehenden Immobilienvertrag einen Folgevertrag anlegen, um vom vorhergehenden Vertrag Folgendes übernehmen zu können:
Mietobjekte
Konditionen
Geschäftspartner
weitere Vertragsdaten, wie z.B. das Kündigungsschema
Wählen Sie im RE-Navigator den Vertrag aus, aus dem Sie Daten übernehmen möchten (siehe auch Immobilienvertrag bearbeiten) .
Wählen Sie im Menü .
Sie gelangen in den Bildschirm
Folgevertrag zu Immobilienvertrag anlegen
.
Hinweis
Sie können Folgeverträge auch von Mietobjekten, Gebäuden, Grundstücken und Wirtschaftseinheiten anlegen.
Wenn Sie den Folgevertrag von anderen Immobilienobjekten aus anlegen, dann geben Sie die Vertragsart an.
Wenn Sie den Folgevertrag von einem bestehenden Vertrag aus anlegen, dann können Sie die Vertragsart nicht mehr ändern.
Im Bereich Folgevertrag können Sie optional Folgendes aus dem vorhergehenden Vertrag übernehmen:
Hauptvertragspartner
einmalige Konditionen
Vorschlagskonditionen des Mietobjekts
Sie können außerdem den vorhergehenden Vertrag kündigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie dazu die Drucktaste
Vertrag kündigen
.
Bestätigen Sie Ihre Eingaben.
Wenn Sie Konditionen zur Auswahl gewählt haben, dann bekommen Sie im Bild
Konditionen auswählen
angezeigt, welche Konditionen Sie in den Folgevertrag übernehmen können. Markieren Sie die gewünschten Konditionen.
Sie gelangen in die Bearbeitung des Folgevertrags.
Die Daten und Konditionen des vorhergehenden Vertrags wurden in den Folgevertrag übernommen.