Verwendung
Obligo, das im laufenden Geschäftsjahr gebucht wurde (z.B. Bestellanforderungen, Bestellungen, Mittelvormerkungen) und erst im folgenden Geschäftsjahr abgebaut wird, können Sie in das folgende Geschäftsjahr übertragen. Das übertragene Obligo belastet dann das Budget im neuen Jahr.
Voraussetzungen
Ablauf
Die Abschlussarbeiten zum Obligo erfolgen in der Regel erfolgt in mehreren Schritten.
Übertragungsvorschriften legen Sie im Customizing des Haushaltsmanagements im Arbeitsschritt Übertragungsvorschriften definieren an und ordnen diese anschließend für Ihren Finanzkreis und ein Geschäftsjahr im Arbeitsschritt Übertragungsvorschrift für Obligovortrag zuordnen den gewünschten Werttypen zu.
Übertragungsregeln anlegenÜbertragungsregeln werden jahresabhängig angelegt. Damit Sie nicht für jedes Jahr neue Übertragungsvorschriften und entsprechende Übertragungsregeln für den Obligovortrag anlegen müssen, können Sie die Übertragungsregeln aus den Übertragungsvorschriften eines Geschäftsjahres
kopieren. Offenes Obligo schließen (RFFMCCLS).Indem Sie offenes Obligo schließen, werden vor dem Obligovortrag nicht verbrauchte Beträge wieder an das Budget zurückgegeben.
Offene Obligobelege ins nächste Jahr übertragen (RFFMCCF1).
Die Schritte 1-2 müssen Sie nur dann durchführen, wenn Sie mit Übertragungsregeln arbeiten wollen.
Schritt 3 müssen Sie nur dann durchführen, wenn Sie nicht verbrauchtes (abgebautes) Obligo wieder an das Budget zurückgeben wollen.
Ergebnis
Durch den Obligovortrag wird im alten Geschäftsjahr bereits verfügtes Budget wieder frei. Falls das übertragene Obligo das Budget des neuen Geschäftsjahres nicht belasten soll, besteht die Möglichkeit, auch das frei gewordene
Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr zu übertragen.
Eine genaue Übersicht, welche Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden erhalten Sie, indem Sie die
Auf der Datenbank werden diese Belege in der Periode 000 gespeichert. Im Informationssystem werden für die vorgetragenen Belege in den Einzelpostenberichten jeweils zwei Zeilen ausgewiesen. Eine Zeile mit der Betragsart Übertrag Vorjahr (Obligo) und der ersten Sonderperiode (z. B. 13) für das alte Geschäftsjahr; und eine Zeile mit der Betragsart Übertrag Folgejahr (Obligo) und der Periode 1 für das neue Geschäftsjahr.
Obligovortrag zurücknehmen
Falls offene Obligobelege versehentlich durch den Obligovortrag in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, können Sie diese Belege mit dem Programm Abschlussrbeiten: Vortrag offener Posten zurücknehmen (RFFMCCFR) wieder in das alte Geschäftsjahr zurücksetzen. Weitere Informationen finden Sie unter
Obligovortrag zurücknehmen.Änderungen am Originalbeleg
Falls in der Finanzbuchhaltung eine Rechnung storniert wird, die durch den Obligovortrag bereits in das neue Jahr übertragen wurde, erhält der Stornobeleg im Haushaltsmanagement das Buchungsdatum des FI-Beleges.