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Voraussetzungen

Die Definition von Übertragungsregeln erfolgt auf der Basis von Übertragungsvorschriften.

Die Übertragungsvorschriften müssen im Customizing des Haushaltsmanagements angelegt sein und für Ihren Finanzkeis und das Geschäftsjahr, in dem Sie die Übertragungsregeln pflegen wollen, hinterlegt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter Definition von Übertragungsvorschriften.

Regeln, auf deren Grundlage bereits ein Obligovortrag erfolgt ist, können Sie nicht mehr ändern. Wenn Sie solch eine Regel ändern wollen, müssen Sie zuerst alle Vorträge, die auf dieser Regel basieren zurücknehmen.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Rechnungswesen ® Public Sector Management ® Haushaltsmanagement ® Weitere Funktionen ® Abschlussarbeiten ® Übertragungsregeln ® Pflegen.
  2. Geben Sie auf dem Einstiegsbild die notwendigen Daten ein:
  3. Wenn Sie kein Geschäftsjahr mitgeben, errechnet das System auf Grundlage des laufenden Geschäftsjahres und dem im Budgetprofil hinterlegten Zeithorizont ein Geschäftsjahr.

    Wenn Sie die Regeln nicht für die gesamte Finanzstellen- und Finanzpositionenhierarchie definieren wollen, können Sie eine Finanzstelle und Finanzposition eingeben, ab der die Hierarchie aufgebaut werden soll. Zusätzlich können Sie die Stufeneinschränkung nutzen.

    Wenn Sie die Regeln für einen bestimmten Fonds definieren wollen, geben Sie einen Fonds ein. Sie können im Feld Fonds auch einen generischen Eintrag ‘*’ vornehmen. So definierte Regeln gelten für alle Fonds, falls Sie keine speziellen Regeln für einzelne Fonds erfassen.

  4. Wählen Sie Weiter.
  5. Sie gelangen auf das Bild Übertragungsregeln ändern:Grundbild.

    Entsprechend des von Ihnen gewählten Einstiegs erhalten Sie eine Übersicht über die Finanzstellen in Kombination mit einer Top-Finanzposition, sowie die Angabe in % für den Übertrag. Sie können dann die Finanzpositionenhierarchie mit Doppelklick weiter aufreißen.

    Hinweis

    Wenn Sie die oberste Finanzstelle einer Hierarchie als Einstieg gewählt haben, zeigt das System zusätzlich einen generischen Eintrag für die Finanzstellen‘*’ und die Finanzpositionen ‘*’an. Wenn Sie für diesen Eintrag eine Regel definieren, gilt diese für alle Finanzstellen und Finanzpositionen, falls Sie keine speziellen Regeln definieren.

  6. Um eine generische Regel oder Regeln für die einzelnen Elemente zu pflegen, markieren Sie ein Element bzw. mehrere Elemente und wählen Springen ® Regeln pflegen.
  7. Sie gelangen auf das Detailbild.

    Wenn Sie bereits eine generische Regel definiert haben, so erscheint zunächst für jedes Element, für das Sie noch keine spezielle Regel definiert haben, diese Regel. Diese Regel können Sie nicht ändern.

  8. Wählen Sie Bearbeiten ® Neuer Eintrag, und geben Sie die empfangende Finanzstelle, Finanzposition und ggf. Fonds sowie einen Prozentsatz ein.
  9. Falls es die Übertragungsvorschrift erlaubt, können Sie für den Übertrag von Budgetresten mehrere Einträge vornehmen, um das Restbudget prozentual auf mehrere Finanzstellen bzw. Finanzpositionen zu verteilen.

  10. Wählen Sie Zurück.
  11. Sie gelangen auf das Grundbild.

  12. Hierbei prüft das System, daß der zu übertragende Betrag nicht 100% übersteigt. Im Fehlerfall können Sie sich über Zusätze ® Fehlerprotokoll das Fehlerprotokoll anzeigen lassen.
  13. Das System zeigt die von Ihnen vorgenommenen Einträge an. Wenn Sie keine speziellen Einträge für einzelne Elemente vorgenommen haben, wird für die einzelnen Elemente jeweils die generische Regel angezeigt, die für dieses Element zutrifft. Wenn Sie für ein Element mehrere gültige Einträge vorgenommen haben und Sie das Restbudget z.B. prozentual auf mehrere Elemente im neuen Jahr verteilt haben, wird die Summe dieser Prozentzahlen angezeigt.

  14. Sichern Sie Ihre Eingaben.

Ergebnis

Sie haben Übertragungsregeln für ein bestimmtes Geschäftsjahr definiert.

Wenn Sie die Reports ausführen, die die Jahreswechselarbeiten durchführen, wird der Obligovortrag und der Übertrag von Budgetresten entsprechend dieser Regeln durchgeführt.

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