
Offene Obligobelege ins nächste Jahr übertragen 
Verwendung
Mit diesem Programm können Sie alle offenen Obligobelege des Haushaltsmanagements für einen Finanzkreis und ein Geschäftsjahr in das nächste Geschäftsjahr vortragen.
Voraussetzungen
Wenn Sie auf Zahlungsbasis arbeiten, müssen die Einzelposten mit dem Programm Zahlungsabgrenzung (RFFMS200) vom Status "Rechnung" auf den Status "Zahlung" umgesetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Zahlungsabgrenzung sowie in der Dokumentation zum Programm.Wenn Sie die Funktion Budgeterhöhende Einnahmen (Verteilungsverfahren) einsetzen, muß mit den entsprechenden Programmen die Budgeterhöhung durchgeführt sein. Weitere Informationen finden Sie unter
Budgeterhöhung durchführen.Vorgehensweise
Ergebnis
Eine genaue Übersicht, welche Belege in das neue Geschäftsjahr übertragen wurden, erhalten Sie, indem Sie die
Berichte zum Jahresabschluss ausführen.Auf der Datenbank werden diese Belege in der Periode 000 gespeichert. Im Informationssystem werden für die vorgetragenen Belege in den Einzelpostenberichten jeweils zwei Zeilen ausgewiesen. Eine Zeile mit der Betragsart Übertrag Vorjahr (Obligo) und der ersten Sonderperiode (z. B. 13) für das alte Geschäftsjahr; und eine Zeile mit der Betragsart Übertrag Folgejahr (Obligo) und der Periode 1 für das neue Geschäftsjahr.
Siehe auch:
Weitere Informationen zur Ausführung dieses Programms finden Sie in der Dokumentation des Programms Abschlussarbeiten: Offene Posten vortragen (RFFMCCF1).