Verwendung
Mit diesem Programm können Sie den Vortrag der Obligobelege des Haushaltsmanagements in das nächste Geschäftsjahr (Programm RFFMCCF1) für einen Finanzkreis und ein Geschäftsjahr wieder zurücknehmen.
Voraussetzungen
Es werden nur die Belegpositionen in das alte Jahr zurückgesetzt, die zuvor durch den Obligovortrag in das neue Jahr vorgetragen wurden. Belege, die erst im neuen Geschäftsjahr erzeugt wurden, können nicht in das alte Geschäftsjahr übertragen werden.
Die Belege müssen die gleiche Kontierung besitzen, die sie nach dem Obligovortrag haben. Dies gilt auch, wenn ein Beleg im Rahmen des Obligovortrags umkontiert wurde. Falls ein Beleg nach dem Obligovortrag nochmals umkontiert wurde, muss diese Änderung zuvor wieder rückgängig gemacht werden.
Sie müssen die Auswahl der Belege so eingrenzen, dass das System den gesamten Beleg verarbeiten kann. Die Selektionskriterien müssen mit den einzelnen Belegpositionen übereinstimmen.

Sie wollen alle Belege in das alte Jahr zurücktragen, die auf die Finanzstelle S2 kontiert wurden. Ein vorgetragener Beleg A besteht aus 2 Belegpositionen mit unterschiedlichen Kontierungen:
Sie dürfen in diesem Fall die Selektion nicht auf die Finanzstelle S2 eingrenzen
Vorgehensweise

Wenn auch das zugehörige Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr übertragen wurde, müssen Sie für die zurückgetragenen Belege den Übertrag von Budget zum Obligo im alten Jahr nochmals starten. Weitere Informationen finden Sie unter
Vor dem Übertrag des Budgets zum Obligo müssen Sie zunächst den
Budgetübertrag vorbereiten und den Budgetübertrag ermitteln.Siehe auch:
Weitere Informationen zur Ausführung dieses Programms finden Sie in der Dokumentation des Programms Abschlussarbeiten: Vortrag offener Posten zurücknehmen (RFFMCCFR).