Anfang des InhaltsbereichsVorgehensweisen Obligovortrag zurücknehmen Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Mit diesem Programm können Sie den Vortrag der Obligobelege des Haushaltsmanagements in das nächste Geschäftsjahr (Programm RFFMCCF1) für einen Finanzkreis und ein Geschäftsjahr wieder zurücknehmen.

Voraussetzungen

Es werden nur die Belegpositionen in das alte Jahr zurückgesetzt, die zuvor durch den Obligovortrag in das neue Jahr vorgetragen wurden. Belege, die erst im neuen Geschäftsjahr erzeugt wurden, können nicht in das alte Geschäftsjahr übertragen werden.

Die Belege müssen die gleiche Kontierung besitzen, die sie nach dem Obligovortrag haben. Dies gilt auch, wenn ein Beleg im Rahmen des Obligovortrags umkontiert wurde. Falls ein Beleg nach dem Obligovortrag nochmals umkontiert wurde, muss diese Änderung zuvor wieder rückgängig gemacht werden.

Sie müssen die Auswahl der Belege so eingrenzen, dass das System den gesamten Beleg verarbeiten kann. Die Selektionskriterien müssen mit den einzelnen Belegpositionen übereinstimmen.

Hinweis

Sie wollen alle Belege in das alte Jahr zurücktragen, die auf die Finanzstelle S2 kontiert wurden. Ein vorgetragener Beleg A besteht aus 2 Belegpositionen mit unterschiedlichen Kontierungen:

Sie dürfen in diesem Fall die Selektion nicht auf die Finanzstelle S2 eingrenzen

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Rechnungswesen ® Public Sector Management ® Haushaltsmanagement ® Weitere Funktionen ® Abschlussarbeiten ® Obligovortrag ® Zurücknehmen.
  2. Geben Sie einen Finanzkreis ein.
  3. Geben Sie in das Feld Sender-Geschäftsjahr das Geschäftsjahr ein, aus dem die Belege ursprünglich vorgetragen wurden und deren Vortrag Sie zurücknehmen wollen.
  4. Sie können die Selektion der zu bearbeitenden Posten für bestimmte HHM-Kontierungen eingrenzen sowie für einzelne Belege oder Werttypen.
  5. Starten Sie das Programm.

Hinweis

Wenn auch das zugehörige Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr übertragen wurde, müssen Sie für die zurückgetragenen Belege den Übertrag von Budget zum Obligo im alten Jahr nochmals starten. Weitere Informationen finden Sie unter Budget ins neue Jahr übertragen. Dies bewirkt, daß das bereits im neuen Jahr vorhandene Budget wieder dem zurückgetragenen Obligo im alten Jahr zugehört.

Vor dem Übertrag des Budgets zum Obligo müssen Sie zunächst den Budgetübertrag vorbereiten und den Budgetübertrag ermitteln.

Siehe auch:

Weitere Informationen zur Ausführung dieses Programms finden Sie in der Dokumentation des Programms Abschlussarbeiten: Vortrag offener Posten zurücknehmen (RFFMCCFR).

Ende des Inhaltsbereichs