Definition
Bezeichnung der Bewirtschaftungsphase, in der sich ein
Haushalt befindet.Verwendung
Um die Bewirtschaftungsphasen eines Haushalts abzubilden können Sie diesem einen Status der Bewirtschaftung zuweisen.
Die folgenden Bewirtschaftungsstatus können Sie einem Haushalt zuweisen:

Es ist nicht möglich, von dem Status freigegeben in den Status veranschlagt zurückzuwechseln.
Für die Zeit zwischen dem Beginn des Haushaltsjahres und der Genehmigung des Haushalts (Interimszeit) gibt es noch folgende Status:
Eine Änderung des Bewirtschaftungsstatus wirkt sich immer auf den gesamten Haushalt aus, d.h. wenn Sie beispielsweise nur den Status bei einem Haushaltselement auf der untersten Ebene des Haushalts verändern, wird der Status des gesamten Haushalts verändert.
Ein neuangelegter oder fortgeschriebener Haushalt erhält vom System den Status veranschlagt.
Szenario 1:
Sie befinden sich im Oktober 1999 und sind mit der Haushaltsplanung für 2000 beschäftigt. Sie legen deshalb einen Haushalt 2000 an oder schreiben Ihren laufenden Haushalt nach 2000 fort. Der Haushalt 2000 hat den Bewirtschaftungsstatus veranschlagt. In diesem Status können Sie z.B. die Haushaltsstruktur verändern, Haushaltselemente mit Budget ausstatten, Stellen- und Umwandlungsvermerke ausbringen und Zweckbindungen anlegen.
Sie wechseln in den Bewirtschaftungsstatus festgesetzt, wenn die Planungen abgeschlossen sind und der Haushaltsentwurf dem zuständigen politischen Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird. In diesem Status sind keine Änderungen am Haushalt möglich. Da dem Haushaltsentwurf nicht zugestimmt wird und deshalb noch Änderungen im Haushalt gemacht werden müssen, wechseln Sie zurück in den Status veranschlagt und führen die Änderungen durch. Danach wechseln Sie, während der Neuvorlage beim politischen Gremium, in den Status festgesetzt.
Wenn der Haushalt von dem politischen Gremium verabschiedet wurde und das Haushaltsjahr beginnt, dann wechseln Sie in den Bewirtschaftungsstatus freigegeben. In diesem Bewirtschaftungsstatus können Sie z.B. den Haushalt beanspruchen (Personen oder Planstellen finanzieren), Zweckbindungen anlegen, Stellen- und Umwandlungsvermerke ausbringen und aktivieren, Budgetaktualisierungen und Umbuchungen vornehmen.
Aufgrund von Mindereinnahmen wird im November 1999 eine Haushaltssperre verhängt. Sie wechseln deshalb in den Bewirtschaftungsstatus gesperrt. In diesem Status können Sie keine neuen Personen oder Planstellen finanzieren.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres wechseln Sie in den Bewirtschaftungsstatus abgeschlossen. In diesem Status sind keine Änderungen mehr möglich.

Szenario 2:
Sie bewirtschaften Ihren Haushalt 1999 und beginnen mit den Planungen für den Haushalt 2000. Sie legen deshalb einen Haushalt 2000 an oder schreiben Ihren laufenden Haushalt nach 2000 fort. Der Haushalt 2000 befindet sich jetzt im Bewirtschaftungsstatus veranschlagt und Sie können darin Ihre Planungen durchführen.
Sie wechseln den Haushalt 2000 in den Bewirtschaftungsstatus festgesetzt, wenn die Planungen abgeschlossen sind und der Haushaltsentwurf dem zuständigen politischen Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird. In diesem Status sind keine Änderungen am Haushalt möglich.
Falls das neue Haushaltsjahr beginnt, bevor der Haushalt verabschiedet ist (Interimszeit), dann wechseln Sie in den Status vorläufig freigegeben. Dieser Status entspricht weitestgehend dem Status freigegeben. Sie können jedoch u.a. keine Umbuchungen vornehmen, keine Umwandlungsvermerke aktivieren und keine neuen bzw. unterjährigen Budgets anlegen.
Wenn der Haushalt dann vom politischen Gremium verabschiedet wurde, wechseln Sie den Haushalt in den Bewirtschaftungsstatus In Überarbeitung. In diesem Status können Sie eventuelle Änderungen (z.B. Budgetansätze), die aufgrund der Haushaltsberatungen entstanden sind, einpflegen. Wenn Sie alle Anpassungen vorgenommen haben, dann wechseln Sie in den Status freigegeben, um den Haushalt zu bewirtschaften.
In diesem Bewirtschaftungsstatus können Sie z.B. den Haushalt beanspruchen (Personen oder Planstellen finanzieren), Zweckbindungen anlegen, Stellen- und Umwandlungsvermerke ausbringen und aktivieren, Budgetaktualisierungen und Umbuchungen vornehmen.

Bei der Stellenwirtschaft wird die Verfügbarkeit von Anwenderfunktionen und Informationen u.a. über den Bewirtschaftungsstatus gesteuert, d.h. je nach Bewirtschaftungsstatus sind bestimmte Anwenderfunktionen deaktiviert oder nicht verfügbar oder Sie können nur Informationen anzeigen lassen und nicht ändern.
Eine Übersicht über die Verfügbarkeit von Funktionen in Abhängigkeit des Bewirtschaftungsstatus können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Funktionalität |
Status der Bewirtschaftung | ||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 | |
| Anlegen von Haushaltselementen |
X |
X |
X | ||||
| Zuweisung von Budget |
X |
X | |||||
| Beanspruchung von Budget |
X |
X |
X | ||||
| Anlegen von Zweckbindungen |
X |
X |
X |
X | |||
| Ausbringung von Stellenvermerken |
X |
X |
X |
X | |||
| Aktivierung von Stellenvermerken |
X |
X |
X | ||||
| Ausbringung v. Umwandlungsvermerken |
X |
X |
X |
X | |||
| Aktivierung von Umwandlungsvermerken |
X |
X |
|||||
| Anlegen von Umbuchungen |
X |
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| Durchführen von Budgetaktualisierungen |
X |
X |
|||||
| Fortschreibung des Haushalts |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |

Siehe auch:
Bewirtschaftungsstatus ändern