Ausbringung von Stellenvermerken 

Einsatzmöglichkeiten

Durch das Ausbringen von Stellenvermerken können Sie das verfügbare Budget von Haushaltselementen vermindern oder für einen bestimmten Zeitraum sperren.

Dieser Prozeß beschreibt, wie Sie bei den in der Haushaltsstruktur vorhandenen Haushaltselementen, deren Budgets auf Stellenanteilen geführt werden (Stellenanteilbudgets), Stellenvermerke ausbringen können. Stellenvermerke vermindern das im Haushalt über Stellenanteile bereitgestellte Budget. Sie können daher nur für Stellenanteilbudgets, nicht aber bei Geldbudgets ausgebracht werden.

Sie haben in Ihrem Haushalt ein Haushaltselement mit einem Budget von einem Stellenanteil. Aus diesem Budget wird die Planstelle 'Sachbearbeitung Rechnungswesen' finanziert, welche von Frau Müller besetzt ist. Frau Müller geht zum 30. Juni des laufenden Jahres in Ruhestand. Die Planstelle ist danach obsolet und das finanzierende Budget kann eingespart werden. Durch die Ausbringung eines Stellenvermerks können Sie das Budget ab 01. Juli sperren lassen, d.h. das Budget des Haushaltselements kann nicht mehr beansprucht werden.

Da die Ausprägungen und Bezeichnungen von Stellenvermerken im Customizing kundenspezifisch festgelegt werden, sollten Sie folgendes über die Eigenschaften von Stellenvermerken wissen:

Bei einer Sperre können Sie nach Wirksamwerden der Sperre das vorgesehene Budget eines Haushaltselements im Gültigkeitszeitraum nicht mehr verwenden. Bei einem Wegfall hingegen sind die Mittel nach Wirksamwerden des Wegfalls endgültig nicht mehr verfügbar und das Originalbudget wird bei der Haushaltsfortschreibung ins nächste Haushaltsjahr vermindert.

Voraussetzungen

Sie müssen im Customizing der Stellenwirtschaft folgende Einstellungen vorgenommen haben:

Ferner muß sich der Haushalt zum Zeitpunkt der Ausbringung des Stellenvermerks im Bewirtschaftungsstatus veranschlagt, freigegeben, vorläufig freigegeben oder In Überarbeitung befinden.

Ablauf

  1. Sie können einen Stellenvermerk bei einem Haushaltselement, dessen Budget auf Stellenanteilen geführt wird, ausbringen.
  2. Das Ausbringen von Stellenvermerken wird im System als 'Anlegen' von Stellenvermerken bezeichnet.

  3. Sie kennzeichnen den Stellenvermerk als externen oder internen Stellenvermerk.
  4. Stellenvermerke, die in den Erläuterungen zu Haushalts- und Stellenplänen aufgeführt werden, sind haushaltsrechtlich verbindlich und werden in der Stellenwirtschaft als externe Stellenvermerke gekennzeichnet.

    Stellenvermerke, die Sie im Rahmen der Bewirtschaftung anlegen, werden dagegen als interne Stellenvermerke gekennzeichnet.

  5. Sie können Stellenvermerke, soweit benötigt, mit zusätzlichen Verwaltungsinformationen versehen.
  6. Sie können angelegte Stellenvermerke bei Bedarf nachträglich ändern oder löschen.
  7. Sie Aktivieren ggf. ereignisgesteuerte Stellenvermerke beim Eintritt des Ereignisses.

 

Siehe auch:

Stellenvermerk ausbringen

Aktivierung von Stellenvermerken

Bearbeitung von Stellenvermerken