Festsetzung Ruhegehalt (BPAS)

Definition

Dieser Personalvorgang (PV) dient abhängig von den zugeordneten Personalteilvorgängen entweder dem Simulationsverfahren zur Festsetzung des Ruhegehalts über die Personalvorgangsart Auskunft zur Versorgung oder der tatsächlichen Festsetzung des Ruhegehalts über die Personalvorgangsart Versorgungsadministration .

Verwendung

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht fließen in die Ermittlung des Ruhegehaltssatz folgende Bereiche ein:

  • Dienstzeitberechnung

    Die Dienstzeitberechnung dient zur Ermittlung und Bewertung von Dienstzeiten

    • Auswahl relevanter Dienstzeiten

    • Zusammenfassung der ausgewählten Zeiträume

    • Auswertung der zusammengefassten Zeiträume

    • Bemessung und Gewichtung der Zeiträume

    • Rundung nach vorgegebenen Rundungsregeln

  • Berechnung und Berücksichtigung von Höchstgrenzen

    • § 55 BeamtVG - Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

      mit Renten

  • Besonderheiten Ruhegehaltssatz

    • § 69 ff BeamtVG - Übergangsregelungen bei Gesetzesänderungen

    • § 25 BeamtVG - Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld

      und Unterhaltsbeiträgen

    • § 13 Abs. 1 S. 2 BeamtVG Berücksichtigung früherer Festsetzungen

Die Festsetzung des Ruhegehaltssatzes (Simulation oder tatsächliche Festsetzung) erfolgt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen:

  • § 14 Abs.1 Fassung 91 BeamtVG

  • § 14 Abs.1 neue Fassung BeamtVG

  • § 85 BeamtVG Übergangsrecht

Struktur

Je nach Auswahl der Personalvorgangsart stehen Registerkarten mit den Personalteilvorgängen zur Verfügung.

Wesentlicher Unterschied zwischen der Simulation der Festsetzung des Ruhegehalts und der tatsächlichen Festsetzung ist der Personalteilvorgang Freigabe . Erst in diesem Schritt werden die erstellten Daten in die Datenbank übertragen und stehen für die Abrechnung zur Verfügung.