Festsetzung Ruhegehalt (BPAS) Dieser Personalvorgang (PV) dient abhängig von den zugeordneten Personalteilvorgängen entweder dem Simulationsverfahren zur Festsetzung des Ruhegehalts über die Personalvorgangsart
Auskunft zur Versorgung
oder der tatsächlichen Festsetzung des Ruhegehalts über die Personalvorgangsart
Versorgungsadministration
.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht fließen in die Ermittlung des Ruhegehaltssatz folgende Bereiche ein:
Dienstzeitberechnung
Die Dienstzeitberechnung dient zur Ermittlung und Bewertung von Dienstzeiten
Auswahl relevanter Dienstzeiten
Zusammenfassung der ausgewählten Zeiträume
Auswertung der zusammengefassten Zeiträume
Bemessung und Gewichtung der Zeiträume
Rundung nach vorgegebenen Rundungsregeln
Berechnung und Berücksichtigung von Höchstgrenzen
§ 55 BeamtVG - Zusammentreffen von Versorgungsbezügen
mit Renten
Besonderheiten Ruhegehaltssatz
§ 69 ff BeamtVG - Übergangsregelungen bei Gesetzesänderungen
§ 25 BeamtVG - Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld
und Unterhaltsbeiträgen
§ 13 Abs. 1 S. 2 BeamtVG Berücksichtigung früherer Festsetzungen
Die Festsetzung des Ruhegehaltssatzes (Simulation oder tatsächliche Festsetzung) erfolgt nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen:
§ 14 Abs.1 Fassung 91 BeamtVG
§ 14 Abs.1 neue Fassung BeamtVG
§ 85 BeamtVG Übergangsrecht
Je nach Auswahl der Personalvorgangsart stehen Registerkarten mit den Personalteilvorgängen zur Verfügung.
Wesentlicher Unterschied zwischen der Simulation der Festsetzung des Ruhegehalts und der tatsächlichen Festsetzung ist der Personalteilvorgang
Freigabe
. Erst in diesem Schritt werden die erstellten Daten in die Datenbank übertragen und stehen für die Abrechnung zur Verfügung.