Zuschlagszeiten für § 50 a,b,d,e In diesem Personalteilvorgang (PTV) sind die Daten zu den Zuschlagszeiten gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG gesichert.
Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen
Zuschlagszeiten für § 50 a, b, d, e
(Infotyp 0789).
Die Daten dienen der Berechnung der Zuschläge, die im Infotyp
Zuschläge § 50a, b, d, e
(Infotyp 0790) abgebildet werden.
Die Daten, die im PTV
Zuschlagszeiten § 50a, b, d, e
gesichert sind, werden innerhalb der Versorgungsadministration (VADM) mit Hilfe des PTV
Zuschlagszeiten für § 50a, b, d, e
automatisch generiert. Ein direkte Eingabe der Daten ist in der Regel nicht notwendig. Sie können die Daten jedoch manuell bearbeiten.
Falls über PTV keine Einträge generiert werden und auch keine direkten Eingaben in diesem PTV erfolgen, werden für die Zuschläge im Infotypen
Zuschläge § 50a, b, d, e
(Infotyp 0790) die benötigen Daten direkt aus dem Infotypen
Erziehungs-/Pflegezeiten § 50a, b, d, e
(Infotyp 0788) gezogen.
Ansonsten zieht der
Infotyp 0790
die benötigten Daten immer aus
Infotyp 0789
.
Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.