Zuschlagszeiten für § 50 a,b,d,e

Definition

In diesem Personalteilvorgang (PTV) sind die Daten zu den Zuschlagszeiten gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG gesichert.

Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen Zuschlagszeiten für § 50 a, b, d, e (Infotyp 0789).

Die Daten dienen der Berechnung der Zuschläge, die im Infotyp Zuschläge § 50a, b, d, e (Infotyp 0790) abgebildet werden.

Verwendung

Die Daten, die im PTV Zuschlagszeiten § 50a, b, d, e gesichert sind, werden innerhalb der Versorgungsadministration (VADM) mit Hilfe des PTV Zuschlagszeiten für § 50a, b, d, e automatisch generiert. Ein direkte Eingabe der Daten ist in der Regel nicht notwendig. Sie können die Daten jedoch manuell bearbeiten.

Falls über PTV keine Einträge generiert werden und auch keine direkten Eingaben in diesem PTV erfolgen, werden für die Zuschläge im Infotypen Zuschläge § 50a, b, d, e (Infotyp 0790) die benötigen Daten direkt aus dem Infotypen Erziehungs-/Pflegezeiten § 50a, b, d, e (Infotyp 0788) gezogen.

Ansonsten zieht der Infotyp 0790 die benötigten Daten immer aus Infotyp 0789 .

Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.