Allgemeine Daten § 50 a,b,d,e In diesem Personalteilvorgang (PTV) entscheiden Sie über das anzuwendende Recht gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG.
Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen
Allgemeine Daten § 50 a, b, d, e
(Infotyp 0787).
Im PTV
Allgemeine Daten § 50 a, b, d, e
legen Sie die allgemeinen Daten für die Berechnung der Zuschläge gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG fest.
Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.
Im Gruppenrahmen
Allgemeine Daten § 50a, b, d, e
können Sie mit Hilfe von Ankreuzfeldern zwei Kennzeichen setzen:
Wartezeit 5 Jahre:
Dieses Kennzeichen bestimmt, ob die Frist für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist. Diese Information ist relevant für die Berechnung des Kinderpflege- und Kindererziehungsergänzungszuschlags (KPZ und KEEZ) §§ 50b, d, e BeamtVG
25 Jahre Rentenzeit:
Dieses Kennzeichen ist relevant für die Berechnung des Kindererziehungszuschlag (KEZ) § 50a, BeamtVG