Allgemeine Daten § 50 a,b,d,e

Definition

In diesem Personalteilvorgang (PTV) entscheiden Sie über das anzuwendende Recht gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG.

Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen Allgemeine Daten § 50 a, b, d, e (Infotyp 0787).

Verwendung

Im PTV Allgemeine Daten § 50 a, b, d, e legen Sie die allgemeinen Daten für die Berechnung der Zuschläge gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG fest.

Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.

Struktur

Im Gruppenrahmen Allgemeine Daten § 50a, b, d, e können Sie mit Hilfe von Ankreuzfeldern zwei Kennzeichen setzen:

  • Wartezeit 5 Jahre:

    Dieses Kennzeichen bestimmt, ob die Frist für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist. Diese Information ist relevant für die Berechnung des Kinderpflege- und Kindererziehungsergänzungszuschlags (KPZ und KEEZ) §§ 50b, d, e BeamtVG

  • 25 Jahre Rentenzeit:

    Dieses Kennzeichen ist relevant für die Berechnung des Kindererziehungszuschlag (KEZ) § 50a, BeamtVG