Festsetzung In diesem Personalteilvorgang (PTV) werden alle relevanten Prozentsätze, die aus der Ruhegehaltssatzberechnung der
Process Workbench Engine
(PWE) stammen, in die entsprechenden Felder geschrieben und können manuell übersteuert werden.
Ohne Festsetzung können keine Bescheide erzeugt werden. Nach einer Korrektur, z.B. einer Dienstzeit, muss die Festsetzung der
Vomhundertsätze
neu berechnet werden.
Besonderheit Minderung § 14.3:
Soll der maschinell ermittelte Versorgungsabschlag manuell auf Null gesetzt werden, markieren Sie das Ankreuzfeld
manuell vorgeben
.
Die maschinelle Ermittlung der anteiligen Familienkürzung § 25 wird mit der Teilapplikation VA25 aktiviert. Sie kann beim Urheber manuell überschrieben werden.
Soll der Versorgungsbezug zusätzlich gekürzt werden, hinterlegen Sie Zähler und Nenner in den Eingabefeldern für
Kürzung auf
. Für die Begründung dieser Kürzung können Sie über die Auswahllisten
Grund 1 Z/N
und
Grund2
zwei Gründe auswählen (z.B. Unterhaltsbeitrag, Disziplinarmaßnahme)
Nach Sichern der Daten können Sie über die Drucktaste
Aktiv/Geplante
zwischen den geplanten und den bereits in Infotyp
Versorgungsbezug
(Infotyp 0322) aktiven Daten umschalten.
Unter der Registerkarte
Dienstzeiten §69d
werden Zeiten für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte erfasst, für die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen zutreffen:
vor dem 1. Januar 1942 geboren
wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden
zu diesem Zeitpunkt mindestens 40 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit nach §6, §8 oder §9 zurückgelegt haben
Wenn Sie das Ankreuzfeld
manuell vorgeben
markieren, können Sie die Ergebnisse manuell übersteuern.
Unter der Registerkarte
Manuelle Vorgaben
können Sie bestimmte Sonderberechnungen des Versorgungsbezugs anstoßen.
Markieren Sie das Ankreuzfeld
Sonderbehandlung Mindestversorgung
im Gruppenrahmen Besonderheiten, wenn folgendes zutrifft:
nach §14 Abs. 4 BeamtVG wird aufgrund langer Freistellungszeiten keine Mindestversorgung gewährt. Diese Regelung betrifft auch die Hinterbliebenenversorgung; daher wird bei Hinterbliebenen dieses Kennzeichen aus dem Stammsatz des Urhebers gelesen.
ein Witwengeld bzw. der Unterhaltsbeitrag einer Witwe wird nach Kürzung um einen Vomhundertsatz nicht auf die Mindestwitwenversorgung angehoben.
Treffen die Fälle zusammen, dass dieses Kennzeichen beim Versorgungsurheber gesetzt ist (keine Gewährung der Mindestversorgung), bei der Witwe aber leer bleibt (Anhebung auf Mindestwitwenversorgung nach einer evtl. Kürzung), dann greift das Kennzeichen beim Urheber, ein gekürztes Witwengeld wird nicht auf die Mindestwitwenversorgung angehoben.
Für den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gemäß §57 kann der Kürzungsprozentsatz eingegeben werden.
Die Eingabefelder im Gruppenrahmen
Summe Ist-Zeit
müssen für die Versorgungsempfänger gepflegt werden, die nach einer bereits erfolgten Festsetzung wieder in ein Beamtenverhältnis berufen wurden (Reaktivierung §13 Abs.1 S.2). Diese Daten werden in dem Satz gepflegt, der ab dem Ende der Reaktivierungszeit für die erneute Zurruhesetzung gültig ist.
Es werden die Ergebnisse der letzten Festsetzung eingetragen. Aus dieser Summe Ist-Zeit wird die Zurechnungszeit (§13 Abs.1 S.2) maschinell berechnet.
Diese Informationen müssen gepflegt sein, bevor die Berechnung des Ruhegehaltssates §14, Abs. 1 für die neue Festsetzung durchgeführt korrekt durchgeführt werden kann.
Registerkarte Vomhundertsätze
:
Im Infotyp
Versorgungsbezug
(Infotyp 0322) unter der Registerkarte
Vomhundertsätze
werden alle relevanten Prozentsätze, die aus der Ruhegehaltssatzberechnung der
PWE
(-> Personalteilvorgang
Festsetzung
) stammen, angezeigt und könnten manuell übersteuert werden.
Der manuelle Prozentsatz der Kürzung durch Versorgungsausgleichs nach § 57 kann hier zusätzlich abgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.