Festsetzung

Definition

In diesem Personalteilvorgang (PTV) werden alle relevanten Prozentsätze, die aus der Ruhegehaltssatzberechnung der Process Workbench Engine (PWE) stammen, in die entsprechenden Felder geschrieben und können manuell übersteuert werden.

Struktur

Registerkarte: Vomhundertsätze

Ohne Festsetzung können keine Bescheide erzeugt werden. Nach einer Korrektur, z.B. einer Dienstzeit, muss die Festsetzung der Vomhundertsätze neu berechnet werden.

Besonderheit Minderung § 14.3:

Soll der maschinell ermittelte Versorgungsabschlag manuell auf Null gesetzt werden, markieren Sie das Ankreuzfeld manuell vorgeben .

Die maschinelle Ermittlung der anteiligen Familienkürzung § 25 wird mit der Teilapplikation VA25 aktiviert. Sie kann beim Urheber manuell überschrieben werden.

Soll der Versorgungsbezug zusätzlich gekürzt werden, hinterlegen Sie Zähler und Nenner in den Eingabefeldern für Kürzung auf . Für die Begründung dieser Kürzung können Sie über die Auswahllisten Grund 1 Z/N und Grund2 zwei Gründe auswählen (z.B. Unterhaltsbeitrag, Disziplinarmaßnahme)

Nach Sichern der Daten können Sie über die Drucktaste Aktiv/Geplante zwischen den geplanten und den bereits in Infotyp Versorgungsbezug (Infotyp 0322) aktiven Daten umschalten.

Registerkarte: Dienstzeit §69d

Unter der Registerkarte Dienstzeiten §69d werden Zeiten für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte erfasst, für die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • vor dem 1. Januar 1942 geboren

  • wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden

  • zu diesem Zeitpunkt mindestens 40 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit nach §6, §8 oder §9 zurückgelegt haben

Wenn Sie das Ankreuzfeld manuell vorgeben markieren, können Sie die Ergebnisse manuell übersteuern.

Registerkarte: Manuelle Vorgaben

Unter der Registerkarte Manuelle Vorgaben können Sie bestimmte Sonderberechnungen des Versorgungsbezugs anstoßen.

Markieren Sie das Ankreuzfeld Sonderbehandlung Mindestversorgung im Gruppenrahmen Besonderheiten, wenn folgendes zutrifft:

  • nach §14 Abs. 4 BeamtVG wird aufgrund langer Freistellungszeiten keine Mindestversorgung gewährt. Diese Regelung betrifft auch die Hinterbliebenenversorgung; daher wird bei Hinterbliebenen dieses Kennzeichen aus dem Stammsatz des Urhebers gelesen.

  • ein Witwengeld bzw. der Unterhaltsbeitrag einer Witwe wird nach Kürzung um einen Vomhundertsatz nicht auf die Mindestwitwenversorgung angehoben.

Treffen die Fälle zusammen, dass dieses Kennzeichen beim Versorgungsurheber gesetzt ist (keine Gewährung der Mindestversorgung), bei der Witwe aber leer bleibt (Anhebung auf Mindestwitwenversorgung nach einer evtl. Kürzung), dann greift das Kennzeichen beim Urheber, ein gekürztes Witwengeld wird nicht auf die Mindestwitwenversorgung angehoben.

Für den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gemäß §57 kann der Kürzungsprozentsatz eingegeben werden.

Registerkarte: Frühere Festsetzung (§13 Ab.1 S.2)

Die Eingabefelder im Gruppenrahmen Summe Ist-Zeit müssen für die Versorgungsempfänger gepflegt werden, die nach einer bereits erfolgten Festsetzung wieder in ein Beamtenverhältnis berufen wurden (Reaktivierung §13 Abs.1 S.2). Diese Daten werden in dem Satz gepflegt, der ab dem Ende der Reaktivierungszeit für die erneute Zurruhesetzung gültig ist.

Es werden die Ergebnisse der letzten Festsetzung eingetragen. Aus dieser Summe Ist-Zeit wird die Zurechnungszeit (§13 Abs.1 S.2) maschinell berechnet.

Diese Informationen müssen gepflegt sein, bevor die Berechnung des Ruhegehaltssates §14, Abs. 1 für die neue Festsetzung durchgeführt korrekt durchgeführt werden kann.

Integration

Registerkarte Vomhundertsätze :

Im Infotyp Versorgungsbezug (Infotyp 0322) unter der Registerkarte Vomhundertsätze werden alle relevanten Prozentsätze, die aus der Ruhegehaltssatzberechnung der PWE (-> Personalteilvorgang Festsetzung ) stammen, angezeigt und könnten manuell übersteuert werden.

Der manuelle Prozentsatz der Kürzung durch Versorgungsausgleichs nach § 57 kann hier zusätzlich abgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.