Erziehungs-/Pflegezeiten § 50a,b,d,e In diesem Personalteilvorgang (PTV) entscheiden Sie, um welche Art es sich bei einer zuschlagsrelevanten Zeit gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG handelt.
Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen
Erziehungs-/Pflegezeiten § 50a, b, d, e
(Infotyp 0788).
Im PTV
Erziehungs-/Pflegezeiten § 50a, b, d, e
legen Sie fest, ob es sich bei einer zuschlagsrelevanten Zeit um eine Kindererziehungszeit oder Pflegezeit gemäß § 50a, b, d, e BeamtVG handelt.
Abhängig davon können Sie eine Bezugsperson zuweisen, sofern diese im Infotyp
Familie/Bezugsperson
(Infotyp 0021) als Familienangehörige oder Bezugsperson angelegt wurde.
Der Gültigkeitsbeginn ist der Beginn der Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.