Zuschläge § 50 a,b,d,e BeamtVG

Definition

In diesem Personalteilvorgang (PTV) werden die Zuschläge, die anhand der folgenden Infotypen ermittelt wurden, dargestellt:

  • Allgemeine Daten § 50a, b, d, e (Infotyp 0787)

  • Erziehungs- und Pflegezeiten § 50a, b, d, e (Infotyp 0788)

  • Zuschlagszeiten für § 50a, b, d, e (Infotyp 0789)

Die Daten dieses PTV beziehen sich auf den Infotypen Zuschläge § 50 a, b, d, e BeamtVG (Infotyp 0790).

Verwendung

In dem PTV Zuschläge § 50 a, b, d, e BeamtVG sind die ermittelten Daten bezüglich

  • Kindererziehungszuschlag (KEZ)

  • Kindererziehungsergänzungszuschlag (KEEZ)

  • Pflegezuschlag (PZ)

  • Kinderpflegeergänzungszuschlag (KPZ)

gesichert.

Über das Beginn- und Endedatum wird der Zeitraum vorgegeben, in dem die Zuschläge gezahlt werden.

Diese Werte können Sie auch manuell überschreiben.

Markieren Sie das Ankreuzfeld Relevant § 50e, wenn die Zuschläge gemäß § 50e berücksichtigt werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des PTV.