Anlegen von Zahlungen

Verwendung

Sie können in einem Schaden-/Leistungsfall Zahlungen auf folgenden Ebenen anlegen:

  • Teilfallebene

    Wenn Sie eine Zahlung auf Teilfallebene anlegen, beziehen sich alle Zahlungspositionen dieser Zahlung auf den Teilfall. Die Zahlung gehört ausschließlich zum jeweiligen Teilfall.

  • Fallkopfebene (z.B. Kostenzahlungen)

    Alle Zahlungspositionen der Zahlung gehören zum Fallkopf.

    Dies sind typischerweise Zahlungen für Leistungsarten vom Typ Kosten.

Zudem können Sie auch teilfallübergreifende Zahlungen anlegen. Bei diesen teilfallübergreifenden Zahlungen beziehen sich alle Zahlungspositionen auf einen konkreten Teilfall, wobei in der Zahlung mindestens zwei Teilfälle betroffen sein müssen. Teilfallübergreifende Zahlungen werden dem Fallkopf zugeordnet.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für das Anlegen einer Zahlung erfüllt sein:

  • Sie haben die Customizing-Einstellungen zu Zahlungen im Einführungsleitfaden (IMG) der Branchenkomponente Versicherung unter Schaden-/LeistungSchaden-/LeistungsfallBetriebswirtschaftliche EinstellungenZahlungen/Regresse vorgenommen.

  • Sie haben ein Inkasso-/Exkassosystem angeschlossen (z.B. FS-CD von SAP)

  • Innerhalb der Bearbeitung des Schaden-/Leistungsfalls muss die Ersatzpflicht auf Fallkopfebene und auf der jeweiligen Teilfallebene auf „Ja“ stehen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Deckungsbedenken .

Hinweis Hinweis

Diese Voraussetzungen gelten für alle Zahlungen. Sie sind bei der Dokumentation der einzelnen Zahlungen (z.B. Anlegen einer einfachen Zahlung, Anlegen einer wiederkehrenden Zahlung) nicht explizit aufgeführt.

Ende des Hinweises

Funktionsumfang

Sie können in der Bearbeitung eines Schaden-/Leistungsfalls folgende Zahlungen anlegen:

Hinweis Hinweis

Für alle der oben genannten Zahlungen gelten grundsätzlich die Attribute wie unter Zahlung im Abschnitt „Struktur“ beschrieben. Wenn es bei einer Zahlung (z.B. einer wiederkehrenden Zahlung) Abweichungen in der Verwendung der Attribute gibt, sind diese im jeweiligen Dokument erläutert.

Ende des Hinweises

Sie können Zahlungen vorerfassen und damit deren Übertragung in das Inkasso/Exkasso-System zurückhalten.