Anlegen einer Abschlagszahlung In manchen Schaden-/Leistungsfällen ist es notwendig, dem Geschädigten einen bestimmten Betrag auszuzahlen, ohne dass dem Versicherungsunternehmen bereits Belege vorgelegt wurden.
Für solche Zwecke können Sie im Schaden-/Leistungsfall eine Abschlagszahlung anlegen.
Allgemein siehe Abschnitt ‚Integration’ unter Zahlung .
Bei einer Abschlagszahlung gibt es zusätzlich folgende Besonderheiten:
Nachdem Sie eine Abschlagzahlung angelegt haben, können Sie dieser Abschlagszahlung mit Hilfe der Funktion Umbuchen einer Zahlung die tatsächlichen Leistungsarten zuordnen.
Wenn in einem Teilfall bzw. Fall Abschlagszahlungen vorhanden sind, die noch nicht umgebucht wurden, kann der Teilfall bzw. Fall nicht geschlossen werden.
Bei einer Abschlagszahlung gibt es folgende Besonderheit:
Sie können für eine Abschlagszahlung nur solche Leistungsarten verwenden, die speziell für Abschlagszahlungen vorgesehen sind.
Definieren Sie also in der IMG-Aktivität
Leistungsarten definieren
spezielle Leistungsarten für Abschlagszahlungen.
Kennzeichnen Sie diese Leistungsarten in der IMG-Aktivität
Leistungsartenbäume konfigurieren
als Leistungsarten für Abschlagszahlungen (IMG-Pfad:
).
Markieren Sie dazu den gewünschten Leistungsartenbaum und wählen Sie die Drucktaste
Ändern
.
Rufen Sie anschließend die Detailsicht der gewünschten Leistungsart auf.
Wählen Sie im Feld
Zahlungen
den Eintrag
nur selektierbar für Abschlagszahlungen
.
Um eine Abschlagszahlung anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Wählen Sie auf dem Bild
Zahlung
den Pfeil rechts neben
Zahlung anlegen
und dann
Abschlagszahlung
.
Geben Sie die gewünschten Daten ein.
Sichern Sie Ihre Angaben.
Bei einem Hausbrand kann dem Versicherten z.B. ein Abschlagsbetrag für die Begleichung erster Handwerkerrechnungen ausgehändigt werden, um durch provisorische Abdeckung des beschädigten Dachstuhls weiteren Schaden durch eintretendes Regenwasser zu vermeiden (Schadenminderungskosten).
Erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält der Sachbearbeiter Rechnungen vom Versicherten, die mit der Abschlagszahlung verrechnet werden.