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Verwendung

In den Bereich Reisekostenabrechnung der Anwendungskomponente R/3-Reisemanagement (FI-TV) sind die Anforderungen aus folgenden Gesetzen implementiert:

Hinweis

Bei Änderungen der Gesetzesvorlagen wird das System regelmäßig über HR Support Packages auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die Standardlösung der Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst können Sie zusätzlich für folgende Bundesländer einsetzen:

Land

 

Anmerkung

Deutschland

Berlin

Brandenburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Im Standard-Customizing liefert SAP eine Reiseregelungsvariante 'D1' aus, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinterlegt sind.

BRKG und ARV sind für die hier genannten Bundesländer anwendbar.

 

Zudem sind die gesetzlichen Anforderungen all derjenigen Bundesländer im Standard abgebildet, die nicht durch das BRKG abgedeckt sind.

Im Standard-Customizing liefert SAP für jedes dieser Bundesländer eine eigene Reiseregelungsvariante aus, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinterlegt sind:

Bundesland

Gesetz

Reiseregelungsvariante

Baden-Württemberg

LRKG & LARVO

DW

Bayern

BayRKG & BayARV

DY

Bremen

BremRKG & BremARV

DM

Hamburg

HmbRKG

DH

Hessen

HRKG & HARV

DS

Mecklenburg-Vorpommern

LRKG M-V

DV

Nordrhein-Westfalen

LRKG & ARVO

DR

Rheinland-Pfalz

LRKG

DP

Saarland

SRKG

DL

Sachsen

SächsRKG & Auslandsbestimmungen der SächsRKVO

DC

Thüringen

ThürRKG & ThürARV

DT

 

Einschränkungen

Falls das System beim Durchführen der Reisekostenabrechnung feststellt, dass die Bedingungen für ein Trennungsgeld gemäß §11 BRKG erfüllt sind, gibt es eine entsprechende Warnmeldung aus und berechnet die Pauschalen des relevanten Zeitraums gemäß den Einstellungen für das Trennungsgeld.

Dies gilt nur für Bestimmungen zum inländischen Trennungsgeld, nicht jedoch für das Auslandstrennungsgeld.

Auslandstrennungsgeld wird im Rahmen der Trennungsgeld-Lösung im SAP Reisemanagement nicht behandelt.

Voraussetzungen

Um die Zusatzfunktionen des Öffentlichen Dienstes Deutschland nutzen zu können, sind für die Reiseregelungsvarianten des Öffentlichen Dienstes Deutschland spezielle Customizingeinstellungen erforderlich:

Führen Sie außerdem folgende IMG-Aktivitäten aus:

Weitere Informationen zu den Customizing-Einstellungen des Trennungsgeldes finden Sie in Trennungsgeld.

Funktionsumfang

Die Erweiterungen der Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst umfassen folgende Funktionen für Dienstreisen:

Die besonderen Funktionen für den Öffentlichen Dienst stehen Ihnen in folgenden Erfassungsszenarien der Reisekostenabrechnung zur Verfügung:

Die Rahmendaten in den jeweiligen Einstiegsbildern sind an die besonderen Anforderungen des Öffentlichen Dienstes angepaßt.

Hinweis

Der Reisemanager (Transaktion TRIP) kann nicht für Personalnummern des Öffentlichen Dienstes genutzt werden.

Falls Sie jedoch auch Personalnummern im Einsatz haben, die einer Reiseregelungsvariante der Privatwirtschaft zugeordnet ist, so können Sie für Reisen dieser Personalnummern den Reisemanager benutzen.

Außerdem steht Ihnen in der Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst eine Funktion für die Bearbeitung von Trennungsgeld zur Verfügung.

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