Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Vergleichsrechnung Verpflegungsbelege - Tagegeld Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Einige Landesreisekostengesetze erlauben die Abrechnung von Verpflegungsnachweisen anstelle von Tagegeldpauschalen.

Voraussetzungen

Die Summe der Beträge der Verpflegungsnachweise muß unter Berücksichtigung der Haushaltsersparnis höher sein als die Summe der Tagegelder über die ganze Reise.

Funktionsumfang

Die Funktion Vergleichsrechnung Verpflegungsbelege – Tagegeld stellt diese Summen einander gegenüber und erleichtert damit die Prüfung dieser Voraussetzung durch den genehmigenden Sachbearbeiter.

Aktivitäten

Um diese Vergleichsrechnung zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Rufen Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Reisekostenabrechnung die Aktivität Vergleichsrechnung einrichten (Öffentl. Dienst Deutschland) auf.
  2. Markieren Sie dort im Datenbereich Vergleichsrechnung Verpflegungsbelege mit Tagegeld das Feld Vergleichsrechnung Verpflegung im Inland und Ausland.

Die Funktion der Vergleichsrechnung ist nach Aktivierung in den Erfassungsszenarien aufrufbar, die für die Reisekostenabrechnung für den Öffentlichen Dienst Deutschland zur Verfügung stehen.

Siehe auch:

Vergleichsrechnung durchführen (Verpflegungsbelege – Tagegeld)

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