
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Dienstreisen
Verwendung
Gesetzliche Vorgabe (§ 6 BRKG)
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG, Stand: Juni 2000) stellt bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädung bei Dienstreisen.

Bei gesetzliche Änderungen wird das System über HR Support Packages regelmäßig aktualisiert.
Zu den gesetzlichen Vorgaben gehören Bestimmungen zu folgenden Aspekten:
Funktionsumfang
Die Anforderungen des BRKG sind in den Funktionsumfang der R/3-Reisekostenabrechnung integriert und werden in entsprechenden Einstellungen für die Reiseregelungsvariante 'D1' (Öffentlicher Dienst Deutschland) im Customizing standardmäßig ausgeliefert.
Wenn Sie gemäß den Regelungen des BRKG abrechnen wollen, sollten Sie somit die Reiseregelungsvariante 'D1' benutzen bzw. kopieren.
Falls Sie dennoch eine neue Reiseregelungsvariante erstellen wollen, für die gemäß BRKG abgerechnet werden soll, lesen Sie bitte in der Release-Information Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Dienstreisen (4.5A) den Abschnitt Auswirkungen auf das Customizing.