
Grenzübertrittsregeln pro Bundesland 
Verwendung
Im Add-on-System ab Release HRPS 452A können Sie im Customizing der R/3-Reisekostenabrechnung für die Reiseregelungsvariante eines Bundeslandes auswählen, daß die in den Landesreisekostengesetzen bzw. den korrespondierenden Auslandsreisekostenverordnungen vorgegebenen Bestimmungen zum Grenzübertritt aktiv werden sollen.
In den Grenzübertrittsregeln ist festgelegt, welche Tagegeldpauschale am Tag des Grenzübertritts erstattet wird: je nach Uhrzeit des Grenzübertritts wird die Inlands- oder Auslandspauschale gezahlt. Für die Auslandpauschale ist festgelegt, ob die Pauschale des Grenzortes oder des letzten Geschäftsortes gezahlt wird.
Zusätzlich ist in der Gesetzgebung bestimmt, ob die Grenzübertrittsregeln nur bei mehrtägigen oder auch bei eintägigen Auslandsdienstreisen gelten und ob sie bei der Rückreise (Grenzübertritt vom Ausland ins Inland) und bei der Hinreise (Grenzübertritt vom Inland ins Ausland) gelten.
Aktivitäten
Die Grenzübertrittsregeln aktivieren Sie im Customizing der Reisekostenabrechnung unter Dialog- und Reiseabrechnungssteuerung
® Reiseabrechnungssteuerung ® Regeln für Grenzübertritt festlegen (Öffentl. Dienst Deutschland).Hinweis
Für die Grenzübertrittsregeln sind im Customizing des Reisemanagements unter Reiseabrechnung
® Stammdaten ® Reiseabrechnungskonstanten überprüfen folgende Konstanten hinterlegt: