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Einsatzmöglichkeiten

Mit dem Trennungsgeldmanager können Sie im Reisemanagement Trennungsgelder sowohl für den auswärtigen Verbleib als auch für die tägliche Rückkehr für den öffentlichen Dienst Deutschland anlegen, verwalten, abrechnen und überleiten.

Einführungshinweise

Trennungsgelder können nur im Rahmen des Öffentlichen Dienstes Deutschland nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) und den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bearbeitet werden. Folgende Einstellungen müssen Sie dafür im Customizing des Reisemanagements kontrollieren oder vornehmen.

Führen Sie außerdem folgende IMG-Aktivitäten aus:

Integration

Dienstantritts- bzw. Dienstrückreisen sind parallel zum Trennungsgeld als Dienstreise über ein bestimmtes Schema anzulegen und werden wie andere parallele Dienstreisen bei der Abrechnung des Trennungsgelds berücksichtigt. Siehe auch Dienstantritts- und Dienstrückreisen bearbeiten.

Funktionsumfang

Die Funktionen des Trennungsgeldmanagers können über das Menü des Reisemanagements aufgerufen werden. Dies sind im einzelnen:

Trennungsgeldperioden

Im Unterschied zu Dienstreisen kann eine Trennungsgeldmaßnahme aus mehreren Perioden - in der Regel auf Monatsbasis – bestehen , die jede für sich bearbeitet, genehmigt, abgerechnet und übergeleitet werden kann. Die Trennungsgeldmaßnahme hat als Schlüssel analog zur Dienstreise eine eindeutige Nummer; die Perioden werden fortlaufend durchnummeriert (001, 002,...). Aus der Bearbeitung von Trennungsgeldmaßnahmen können Sie in die Pflege einer einzelnen Periode verzweigen.
Da die Verwaltung einer Trennungsgeldmaßnahme durch spezielle Berechtigungen geschützt ist und i.d.R. dem Sachbearbeiter vorbehalten sein dürfte, ist für die Bearbeitung einer einzelnen Periode die Transaktion TGPER vorgesehen. Diese erlaubt die Realisierung eines dezentralen Erfassungskonzepts, bei dem der Zugriff auf die Trennungsgeldmaßnahme dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt, der Trennungsgeldempfänger aber Erfassungen in der jeweiligen Periode (z.B. Belege; gefahrene Kilometer; Abwesenheiten etc.) selber vornehmen kann.
Die Bearbeitung einer Trennungsgeldperiode ist ebenfalls durch spezielle Berechtigungen geschützt. Diese können zusätzlich oder alternativ zu den Reisekostenberechtigungen vergeben werden, so dass sowohl auf Ebene des Sachbearbeiters als auch beim Reisenden oder Trennungsgeldberechtigten zwischen dem Zugriff auf Dienstreisen und Trennungsgeldmaßnahmen bzw. -perioden differenziert werden kann. Weitere Informationen zu den Berechtigungen finden Sie in
Trennungsgeld Berechtigungen.

Achtung 

Im Dialog können Trennungsgeldmaßnahmen und -perioden nicht mit den Transaktionen des Reisemanagements bearbeitet werden, sondern nur über den Trennungsgeldmanager. Abrechnung, Überleitung einzelner Perioden sowie Formulare und andere Auswertungen können mit den üblichen Programmen des Reisemanagements vorgenommen werden.

Genehmigung, Abrechnung, Überleitung von Trennungsgeldperioden

Die einzelne Trennungsgeldperiode kann wie eine einzelne Dienstreise genehmigt, abgerechnet, nach HR bzw. FI / FM übergeleitet, mittels DTA ausgezahlt und gedruckt werden. Darüberhinaus können einzelne bereits übergeleitete Perioden falls erforderlich rückgerechnet werden. Die Abrechnung einer einzelnen Periode kann sowohl aus der Pflegetransaktion für Trennungsgeldmaßnahmen als auch aus dem Periodenmanager heraus für eine einzelne Periode angestoßen werden. Die Massenabrechnung von Perioden erfolgt im Rahmen der Abrechnung von Dienstreisen mit analogen Mitteln.

Drucken von Trennungsgeldnachweisen

Trennungsgeldperioden werden mit einem dem Reisekostennachweis analogen Formular ausgedruckt.

Parallele Dienstreisen

Da parallele Dienstreisen bei der Abrechnung von Trennungsgeldperioden zu berücksichtigen sind, sind Konsistenzbedingungen zu beachten. Wird eine parallele Dienstreise genehmigt, werden Trennungsgeldperioden, die diese Dienstreise in der Abrechnung berücksichtigen müssen, wieder zurückgesetzt, so dass sie erneut genehmigt und abgerechnet werden müssen. Gleichzeitig wird bei der Genehmigung die Abwesenheitstabelle in den betroffenen Trennungsgeldperioden aktualisiert.

Einschränkungen

Abgebildet sind die Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung des Bundes. Die Verordnung über das Auslandstrennungsgeld wird nicht unterstützt. Zu den Ländern, die die Bundesvorschriften anwenden, gehören z.Zt.: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Trennungsgeldbestimmungen der anderen Bundesländer werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

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