Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Dienstantritts- und Dienstrückreisen bearbeiten Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Dienstantritts- und Dienstrückreisen gehören zu einer bestimmten Trennungsgeldmaßnahme, werden aber als Dienstreisen im Reisekostenmanager (PR05) außerhalb der Maßnahmenbearbeitung erfasst.

Integration

Die Dienstantritts- bzw. Dienstrückreise wird im System fest mit der Trennungsgeldmaßnahme verbunden.

Voraussetzungen

Um die Verbindung zu einem bestimmten Trennungsgeld zu gewährleisten, müssen Sie beim Anlegen ein Schema mit der entsprechenden gesetzlichen Reiseart auswählen. Hierbei müssen Sie die zugehörige Trennungsgeldmaßnahme angeben.

Funktionsumfang

Ist die Dienstantritts- oder Dienstrückreise angelegt, ist es möglich, aus der Bearbeitung der Trennungsgeldmaßnahme mit Springen ® Dienstantrittsreise (oder Dienstrückreise) direkt in die Dienstantritts- bzw. Dienstrückreise zu springen.

Außerdem wird in der Dienstantritts- bzw. Dienstrückreise die Nummer des zugehörigen Trennungsgelds im Pauschalenbild angezeigt.

Da eine Dienstantrittsreise zu einem Trennungsgeld auswärtiger Verbleib laut Gesetz um 24:00 Uhr des Vortages des Maßnahmenbeginns endet, sind Endedatum und –uhrzeit hier fest gesetzt und nicht änderbar. Die Dienstrückreise kann erst nach dem Ende der Trennungsgeldmaßnahme beginnen.

Um die Konsistenz zwischen Trennungsgeldmaßnahme und Dienstantritts- bzw. Dienstrückreise zu wahren, werden beim Löschen, Stornieren oder Verkürzen der Maßnahme diese Reisen mitgepflegt.

Stornieren

beim Stornieren der gesamten Maßnahme wird auch eine ggf. vorhandene Dienstantritts- oder Dienstrückreise ebenfalls storniert.

Stornieren einzelner Perioden

eine ggf. bereits angelegte Dienstrückreise muss vorher explizit über den Reisemanager gelöscht oder storniert werden

Löschen

Dienstantritts- und Dienstrückreise müssen ggf. vorher explizit über den Reisemanager gelöscht werden. Waren diese bereits übergeleitet, kann die Maßnahme nur noch storniert werden.

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