
Wegstreckenentschädigung gemäß dem LRKG Rheinland-Pfalz 
Verwendung
Gesetzliche Vorgabe (§3 LVO, Abs. 2-3)
Für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge sind die Kilometer-Sätze nach der Fahrleistung im Kalenderjahr gestaffelt. Dabei reduziert sich die nach der Grundstaffel zu vergütende Kilometerzahl im Jahr der Anerkennung jeweils um ein Zwölftel für jeden wegfallenden vollen Kalendermonat.
Funktionsumfang
Diese Möglichkeit können Sie nun im Customizing der R/3-Reisekostenabrechnung einstellen.
Aktivitäten
Um diese Regel zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
Währung mit drei Nachkommastellen:
Die LRKG Rheinland-Pfalz beinhaltet ebenfalls eine Besonderheit bei halben Pfennigbeträgen für regelmäßig dienstlich mitbenutzte Kraftfahrzeuge. Beachten Sie daher, daß Sie für den Einsatz der R/3-Reisekostenabrechnung gemäß LRKG Rheinland-Pfalz ebenfalls Einstellungen zu einer zusätzlichen Währung mit drei Nachkommastellen vornehmen müssen
Weitere Informationen zur Wegstreckenentschädigung finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des Reisemangagements unter Reiseabrechnung
® Reiseerstattungsbeträge ® Erstattungsbeträge Fahrtkosten ® Fahrtkostenpauschalen definieren.