Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Wegstreckenentschädigung gemäß dem LRKG Rheinland-Pfalz Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Gesetzliche Vorgabe (§3 LVO, Abs. 2-3)

Für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge sind die Kilometer-Sätze nach der Fahrleistung im Kalenderjahr gestaffelt. Dabei reduziert sich die nach der Grundstaffel zu vergütende Kilometerzahl im Jahr der Anerkennung jeweils um ein Zwölftel für jeden wegfallenden vollen Kalendermonat.

Funktionsumfang

Diese Möglichkeit können Sie nun im Customizing der R/3-Reisekostenabrechnung einstellen.

Aktivitäten

Um diese Regel zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Aktivieren Sie im IMG der Reisekostenabrechnung in der Aktivität Sonderregeln für Branchenlösungen aktivieren für die entsprechende Reiseregelungsvariante den Eintrag LRKG: Rheinland-Pfalz.
  2. Hinterlegen Sie in Infotyp 0017 (Reiseprivilegien) für alle Mitarbeiter mit anerkannt privateigenem Fahrzeug im Feld Beginndatum für jährliche Kumulation das Datum der Anerkennung des Fahrzeuges.

Hinweis Währung mit drei Nachkommastellen:

Die LRKG Rheinland-Pfalz beinhaltet ebenfalls eine Besonderheit bei halben Pfennigbeträgen für regelmäßig dienstlich mitbenutzte Kraftfahrzeuge. Beachten Sie daher, daß Sie für den Einsatz der R/3-Reisekostenabrechnung gemäß LRKG Rheinland-Pfalz ebenfalls Einstellungen zu einer zusätzlichen Währung mit drei Nachkommastellen vornehmen müssen

Weitere Informationen zur Wegstreckenentschädigung finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des Reisemangagements unter Reiseabrechnung ® Reiseerstattungsbeträge ® Erstattungsbeträge Fahrtkosten ® Fahrtkostenpauschalen definieren.

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