Bemessungen

Verwendung

Bemessungen werden generell verwendet, um messbare Eigenschaften von Objekten festzulegen. Sie ersetzen die Flächen und Umlegungseinheiten des RE-Classic. Sie können Bemessungen auch für den Vertrag festlegen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Vertragsbemessungen .

Bemessungen für Nutzungsobjekte und Immobilienverträge sind Grundlage folgender Prozesse:

Sie sind Basis für die Berechnung von Konditionsbeträgen (Berechnungsvorschrift Bemessung ).

Weitere Informationen finden Sie unter Konditionen definieren und zuordnen .

Sie werden in den Prozessen Nebenkostenabrechnung und Optionssatzermittlung benötigt, um das Ergebnis der Umlage bzw. den Optionssatz zu bestimmen. Welche Bemessungsart die Basis der Berechnung bildet, hängt von den Festlegungen auf der Abrechnungseinheit bzw. der Optionssatzmethode ab.

Wenn Sie die Komponente Nebenkostenabrechnung nutzen, lesen Sie hierzu die Dokumentation Nebenkostenabrechnung und speziell den Abschnitt Umlageregeln bearbeiten .

Wenn Sie die Funktion Vorsteueraufteilung nutzen, lesen Sie hierzu die Dokumentation zur Komponente Optionssatzermittlung und Vorsteueraufteilung und speziell den Abschnitt Optionssatzmethode .

Bemessungen für Architektonische Objekte können Sie zur Übernahme in die Bemessungen von zugeordneten Nutzungsobjekten verwenden (oder zu informatorischen Zwecken) bzw. andersherum.

Weitere Informationen zur Zuordnung von Architektur und Nutzung und der Übernahme von Bemessungen finden Sie unter:

Zuordnung Nutzung und Architektur (Einzelbearbeitung)

Belegungsplanung (Massenbearbeitung)

Voraussetzungen

Sie haben im Customizing unter folgendem Pfad die Grundeinstellungen zur Verwendung von Bemessungen eingestellt:

SAP Customizing EinführungsleitfadenFlexibles Immobilienmanagement (Enterprise Extension)StammdatenGrundeinstellungenBemessungen 

Bemessungsarten (obligatorisch)

Summenbemessungen (optional)

ableitbare Bemessungen (optional)

Ferner können Sie im Customizing spezielle optionale Einstellungen und Ausnahmen pro Vertragsart, Nutzungsart, Mietobjekttyp und Architektonischem Objekttyp festlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur IMG-Aktivität Bemessungsarten definieren

Für Vertragsbemessungen können Sie zusätzlich Einstellungen zum Objektbezug der Vertragsbemessung festlegen:

SAP Customizing EinführungsleitfadenFlexibles Immobilienmanagement (Enterprise Extension)VertragAttributeBemessungen zum Vertrag definieren.

Definieren Sie hier, ob sich die Vertragsbemessung nur auf den Vertrag oder auch auf Objekte des Vertrags beziehen darf (siehe auch Vertragsbemessungen definieren).

Woraus besteht eine Bemessung?

Bemessung

200m² Ladenfläche

Bemessungsart

Beschreibt die messbaren Eigenschaften eines Objekts.

Sie können im Customizing (siehe Abschnitt Voraussetzungen) Bemessungsarten für folgende Objektarten festlegen:

Architektonisches Objekt

Nutzungsobjekt (Wirtschaftseinheit, Gebäude, Grundstück, Mietobjekt)

Abrechnungseinheit

Bemessungsarten können frei definiert und benannt werden. Bemessungsarten, die sich auf Flächen beziehen, müssen dabei besonders gekennzeichnet werden, um spezielle Auswertungen über Flächen und eine Prüfung der Einheit zu ermöglichen.

Parkfläche , Verkehrsfläche , Ladenfläche , Bürofläche , Wohnfläche, Raumkapazität in Personen, Anzahl Stellplätze, Warmwasserverbrauch, umbauter Raum...

Bemessungseinheit

Bemessungseinheiten müssen den Bemessungsarten in der gleichen Customizing-Aktivität zugeordnet werden.

m², m³, ST, %

Bemessungsgröße

200m²

In der Architektonischen Sicht werden für ein Objekt die Bemessungsgrößen dergleichen Art der darunter liegenden Objekte automatisch summiert. Diese Summe ist überschreibbar. An den Bemessungsgrößen der darunter liegenden Objekte ändert sich in diesem Fall nichts.

 

Andere Bemessungstypen

Summenbemessung

Gesamtfläche , Wohn-/Nutzfläche

Die Verwendung von Summenbemessungen wird empfohlen, wenn Sie Bemessungsarten einerseits für das Berichtwesen unterscheiden, andererseits aber für Prozesse wie die NKA summieren möchten.

Sie können z.B. in gemischt genutzten Objekten die Bemessungsarten „A004 Wohnfläche“ für die Wohnungsnutzung und „A003 Nutzfläche“ für die gewerbliche Nutzung unterscheiden. Für die Nebenkostenabrechnung nach Fläche fassen Sie diese beiden Bemessungsarten zu „A200 Wohn-/Nutzfläche“ zusammen.

 

Die Angabe von Zähler und Nenner können Sie verwenden, wenn bestimmte Flächen nicht voll anrechenbar sind. So ist z.B. bei Wohnungen in Deutschland die Fläche eines Balkons oder einer Terrasse unter gewissen Voraussetzungen (Mindestbreite) zur Hälfte in die Wohnfläche eingerechnet. Wenn Sie diese Fläche separat erfassen möchten, dann können Sie dies im Customizing einstellen.

Bemessungsarten, die im Customizing als Summenbemessungen gekennzeichnet werden (z. B. Gesamtfläche oder Nutzfläche), werden in der Anwendung (z. B. Anlegen eines Mietobjekts) automatisch vom System auf der Registerkarte Bemessungen in die Tabelle eingetragen. Sie werden durch die Drucktaste gekennzeichnet. Um zu erfahren, wie sich der Wert der Summenbemessung ermittelt, also aus welchen Bemessungsarten die Summenbemessung besteht, wählen Sie diese Drucktaste. Summenbemessungen werden für den gesamten Zeitraum eingetragen, in dem das Objekt gültig ist. Sie sind nicht änderbar.

 

Ableitbare Bemessungen

Bemessungsgrößen eines Mietobjektes können aus anderen Bemessungsgrößen abgeleitet werden (z. B. beim Schneiden einer Mietfläche). Der abgeleitete Wert ist in der Bearbeitung des Mietobjekts änderbar (Kennzeichen Manuell auf dem Register Bemessungen ). Solange keine manuelle Änderung stattfindet, wird der Wert für die abgeleitete Bemessung bei jeder Änderung des Ausgangsbemessung automatisch aktualisiert.

Ableitbare Bemessungen können z. B. für eine proportionale Verteilung bestimmter Bemessungsgrößen verwendet werden.

Beispiel

Sie belegen eine verfügbare Bürofläche nach Anzahl Personen und die belegte Bürofläche, die für die Nebenkostenumlage relevant ist, soll proportional berechnet werden.

VorgehensweiseEinem Flächenpool von 1000 m² Bürofläche (A101) seien 100 Stellplätze (M005) zugeordnet. Das Schneiden von Mietflächen geht nach Bürofläche, die Stellplätze sollen proportional zur Fläche verteilt werden.

Dafür sind folgende Einträge im Customizing (siehe Voraussetzungen) notwendig:

 

Tabelle Bemessungsarten – Ableitbare Bemessungen

Abl. Bem.

M005 Stellplatz

Mietobjekttyp

RS Mietfläche

Nutzungsart

0005 Büro

Abl. Quelle

U Nutzung

Nummer

Beliebig

Quellbemessungsart

A101 Bürofläche

Rundungsart

Abrunden

Dezimalstellen

0

 

Wird eine Mietfläche von 253 m² Bürofläche aus diesem Flächenpool geschnitten, so wird für Bemessungsart M005 Anzahl Stellplätze der Wert253 / 1000 * 100 = 25 (gerundet) ermittelt. Hierzu muss zunächst beim Schneiden der Mietfläche im Bereich Bemessungen verteilen die Bemessung Anzahl Stellplätze markiert und im Feld Andere Bemessungen verteilen über die Drucktaste die Verteilung ausgeführt werden.