Optionssatzermittlung und Vorsteueraufteilung Bei gemischten Mietverhältnissen (gewerblich/nicht gewerblich) müssen die Beträge für die Vorsteuer von eingehenden Buchungen getrennt werden in nicht-abzugsfähige und abzugsfähige Beträge.
Während die abzugsfähige Vorsteuer gegen die Ausgangssteuer saldiert werden kann, kann die nicht abzugsfähige Vorsteuer
bei auf den Mieter umlagefähigen Kosten auf Abrechnungseinheiten kontiert werden.
bei nicht umlagefähigen und nicht aktivierungspflichtigen Kosten auf die verursachenden Immobilienobjekte kontiert werden.
Diese Komponente unterstützt Sie bei der Berechnung des abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Teils der Vorsteuer ( Vorsteueraufteilung ) auf Basis des Optionssatzes ( Optionssatzermittlung ).
Die Optionssatzermittlung und die Vorsteueraufteilung werden anhand der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse einer Immobilie monatlich durchgeführt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hierbei aus der Gegenüberstellung der gewerblichen bzw. zur Vorsteuer optierenden Vermietung zur Gesamtvermietung ermittelt, wobei sowohl eine automatischen Ermittlung anhand der Flächen bzw. der Kubatur aber auch eine manuelle Eingabe möglich ist.

Wenn sich nach einem Vorsteuerabzug die Grundlagen für die angenommene Vorsteuerabzugsmöglichkeit ändern, dann verlangt der deutsche Gesetzgeber in
http://aiokeh.wdf.sap.corp:50000/SAPIKS2/contentShow.sap?_CLASS=IWB_EXTHLP&TMP_IWB_TASK=PREVIEW&_LOIO=44D09A8716436F1DE10000000A155369&_SLOIO=0080383B1B793821E10000000A114084&RELEASE=710&LANGUAGE=DE&_SEQNUM=325&_SCLASS=IWB_STRUCT§15a UStG
, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums berichtigt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Kapiteln der deutschen Länderspezifik zur
Vorsteuerberichtigung
.