Vorsteuerberichtigung

Einsatzmöglichkeiten

Wenn sich nach einem Vor s teuerabzug die Grundlagen für die angenommene Vorsteuerabzugsmöglichkeit ändern, dann verlangt der Gesetzgeber in §15a UStG , dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug innerhalb eines vorgegebenen Zeitr au ms berichtigt wird.

Der Sachbearbeiter wird mit dieser Komponente bei der Berichtigung der Vorsteuer folgendermaßen unterstützt:

  • bei der Entscheidung, ob eine Buchung für die Vorsteuerberichtigung relevant ist

  • bei der Ermittlung der für die Berichtigung relevanten Belege und Belegpositionen

  • bei der Berechnung und Buchung der durchzuführenden Berichtigung

Integration

Sie könneneine Vorsteuerberichtigung nur für Buchungen vornehmen, für die die Vorsteuer aufgeteilt wurde.

Funktionsumfang

Wenn die tatsächliche Verwendung eines Wirtschaftsguts von der geplanten und für den Vorsteuerabzug zugrunde gelegten abweicht, dann müssen Sie die Vorsteuer berichtigen. Die Dauer der Berichtigung ist von der Art des Wirtschaftsguts abhängig und beträgt maximal zehn Jahre.

Das System geht für die Berichtigung der Vorsteuersätze folgendermaßen vor:

  • Vorsteueraufteilung

    Die Vorsteueraufteilung erfolgt nach der geplanten Verwendung. Maßgeblich ist der Optionssatz zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges.

  • Vorsteuerberichtigung

    Die Vorsteuerberichtigung erfolgt erstmals nach Beginn der tatsächlichen Verwendung des Wirtschaftsguts. Die Vorsteuer wird in Abhängigkeit der Änderung des Optionssatzes berichtigt, d.h. über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren wird proportional die Differenz gebucht zwischen der tatsächlich abgezogenen Vorsteuer und der Vorsteuer, die laut aktuellem Optionssatz abzugsfähig ist.

    Hinweis Hinweis

    Informationen zur Vorgehensweise finden Sie unter Vorsteuerberichtigung durchführen .

    Ende des Hinweises

Übersicht Vorsteuerberichtigung:

Im Informationssystem stehen Ihnen außerdem verschiedene Berichte zur Auswertung der für die Vorsteuerberichtigung relevanten Daten zur Verfügung.

Einschränkungen

Die für die Vorsteuerberichtigung relevanten Belegpositionen und deren Steuerbeträge, werden vom System automatisch aufgezeichnet. Bei einigen für die Vorsteuerberichtigung relevanten Buchungsvorfällen können jedoch die Steuerbeträge nicht automatisch ermittelt werden, d.h., diese Entscheidung muss vom Sachbearbeiter getroffen werden. Davon betroffen sind insbesondere Anlagenbewegungen (z.B. Umbuchungen und Anlagenabgänge) sowie CO-Abrechnungen. In diesen Fällen müssen Sie ggf. manuelle Berichtigungsbasissätze erfassen bzw. vom System aufgezeichnete Werte manuell ergänzt werden (siehe Vorsteuerberichtigung für Anlagen durchführen ).

Buchungen auf Abrechnungseinheiten sind generell von der Vorsteuerberichtigung ausgeschlossen.

Teilkaufpreiszahlungen können nicht abgebildet werden.

Beispiel

Eine Beispielberechnung finden Sie unter Beispiel Vorsteuerberichtigung .