Beispiel Vorsteuerberichtigung

Ausgangssituation:

Ein Bürogebäude wird errichtet.

Im Jahr 2001 war das Gebäude als Bürogebäude geplant. Zu diesem Zeitpunkt erlaubt die geplante gewerbliche Nutzung somit einen Vorsteuerabzug von 100%.

Für 2002 wird dann jedoch von einer Nutzung als Ärztehaus ausgegangen. Aufgrund der (geplanten) nicht gewerblichen Nutzung kann daher keine Vorsteuer mehr abgezogen werden für Rechnungen, deren Leistungsbezüge in 2002 fallen.

I. Vorsteueraufteilung:

Umsatzsteuer ges. *)

gepl. Verwendung

abgezogene Vst.

Jahr 2001

100.000 €

100%

100.000 €

Jahr 2002

400.000 €

0%

0 €

*) Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Verwendung = Optionssatz

II. Änderung der Verhältnisse:

Schließlich werden doch nur 40% der Fläche an Ärzte vermietet, der Rest an gewerbliche Mieter. Am 01.01.2003 erfolgt die erstmalige Verwendung des Gebäudes. Der tatsächliche Optionssatz aufgrund der Nutzung ist nun 60%.

Insgesamt beträgt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer: 500.000 €

Ursprünglicher Vorsteuerabzug aus 2001: 100.000 €

Vorsteuerabzug in Prozent bisher: 100.000 € / 500.000 € = 20%

Gemäß aktueller Nutzung ist ab 2003 abzugsfähig:60% = 300.000 €

III. Vorsteuerberichtigung:

Differenz aus ursprünglichem Vorsteuerabzug und Vorsteuerabzug gemäß aktueller Nutzung:

300.000 € -100.000 € = 200.000 €

Berichtigung der Vorsteuer im Jahre 2003 um 200.000 € auf 10 Jahre = 20.000 € pro Jahr