Zuordnung Nutzung und Architektur (Einzelbearbeitung) Sie können bestehende Nutzungsobjekte oder Architektonische Objekte einander teilweise oder komplett zuordnen. Weiterhin können Sie beim Anlegen von Nutzungsobjekten festlegen, ob diese aus einem bestehenden Architektonischen Objekt angelegt werden sollen. Die Zuordnung bietet Ihnen den Vorteil, dass Bemessungen des zugeordneten Objekts wahlweise komplett oder teilweise übernommen werden sollen. Dabei können Sie die Bemessungen auf der Nutzungsseite automatisch oder manuell aktualisieren.
Die Zuordnung von Architektonischen Objekten und Nutzungsobjekten können Sie auf vier Wegen herstellen:
auf einem existierenden
Nutzungsobjekt(Registerkarte
Architektur
)
auf einem existierenden
Architektonischen Objekt(Registerkarte
Nutzung
)
In beiden Fällen können Sie die Zuordnung in der Bearbeitung der Stammdaten auf der jeweiligen Registerkarte über die Drucktaste
mit Quick-Info
Zuordnen
herstellen.
Wenn Sie die Zuordnung auflösen möchten, dann markieren Sie das betreffende Objekt und wählen Sie die Drucktaste
. mit Quick-Info
Zuordnung aufheben
.
beim Anlegen eines neuen Nutzungsobjekts (Ausnahme: Mietobjekte)
Hier können Sie im Einstiegsbild auswählen, ob das Nutzungsobjekt aus einem bereits existierenden Architektonischen Objekt angelegt werden soll oder nicht. Die Auflösung der Zuordnung kann wie in Fall 1. und 2. durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Anlegen von Nutzungsobjekten finden Sie unter
mit der Belegungsplanung
Hier können Sie für mehrere Objekte der Architektur oder Nutzung eine Zuordnung treffen bzw. diese vorerst planen. Bei dieser Funktion nutzten Sie zwei Reports, die die Zuordnung und das Anlegen mehrerer Nutzungsobjekte gleichzeitig erlaubt. Auch dabei können Sie Bemessungen teilweise oder komplett übernehmen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Belegungsplanung (Massenbearbeitung).
Achtung
Bei der Zuordnung müssen Sie Folgendes beachten:
Sie müssen bei der Zuordnung immer mit dem obersten Objekt der Nutzungshierarchie (Wirtschaftseinheit) beginnen. Die Auflösung kann umgekehrt nur mit dem untersten Objekt begonnen werden.
Auf der Nutzungsseite dürfen Sie innerhalb desselben Zeitraums nur diejenigen Objekte einer Architektur zuordnen, bei denen auch das übergeordnete Objekt der Architektur bereits zugeordnet wurde. Beispielsweise darf ein Gebäude nur zugeordnet werden, wenn in demselben Zuordnungszeitraum die Wirtschaftseinheit bereits eine Zuordnung besitzt.
Die Nutzungsobjekte Wirtschaftseinheit, Gebäude und Grundstück dürfen pro Zuordnungszeitraum immer nur genau einem Architektonischen Objekt zugeordnet werden (1:1 Zuordnung).
Eine Mehrfachzuordnung ist nur in unterschiedlichen Buchungskreisen möglich.
Entscheiden Sie, auf welcher Ebene bzw. welches Objekt Sie einem anderen Immobilienobjekt zuordnen wollen.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise der Zuordnung von Architektonischen Objekten und Nutzungsobjeken und zu Folgeprozessen erfahren Sie unter der Vorgehensweise: Objekte der Nutzung und Architektur zuordnen .
Sie haben in der Architektonischen Sicht ein Areal und ein Architektonisches Gebäude angelegt. Sie müssen in der Nutzungssicht zuerst eine Wirtschaftseinheit dem Areal zuordnen, bevor Sie das untergeordnete Gebäude mit dem Architektonischen Gebäude verknüpfen können.
