Sonderumlagen abrechnen

Einsatzmöglichkeiten

Eine Sonderumlage bilden Sie im System durch eine Anpassungsmaßnahme ab. Auf dieser erfassen Sie die geplanten oder tatsächlichen Kosten. Im Hausgeldvertrag legen Sie eine einmalige Kondition mit einem Wert von Null an. Die Rechnung zur außerordentlichen Aufwendung buchen Sie auf eine Abrechnungseinheit. Über eine Konditionsanpassung aufgrund der Anpassungsmaßnahme rechnen Sie die tatsächlichen Kosten dann mit den Wohnungseigentümern ab. In der WEG-Abrechnung ergibt dieser Posten dann im Saldo wieder Null.

Voraussetzungen

Sie haben die Einstellungen im Customizing zur Anpassungsmaßnahme wie unter Anpassungsverfahren: Anpassungsmaßnahme beschrieben vorgenommen.

Ablauf

  1.        1.       Anpassungsmaßnahme anlegen

    Legen Sie eine Anpassungsmaßnahme an. Auf dieser Maßnahme erfassen Sie die Kosten und die beteiligten Mietobjekte. Im Mietobjekt sind die Schlüssel für die Umlage über Bemessungen festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Anpassungsmaßnahme bearbeiten .

  2.        2.       Einmalige Kondition im Hausgeldvertrag anlegen

    Legen Sie in den Hausgeldverträgen zu den beteiligten Mietobjekten eine einmalige Kondition mit einem Wert von Null an.

    Weitere Informationen zum Hausgeldvertrag finden Sie unter Hausgeldvertrag anlegen .

    Weitere Informationen zum Anlegen von Konditionen finden Sie Konditionen festlegen und zuordnen .

  3.        3.       Außerordentliche Aufwendung buchen

    Die Rechnung für eine außerordentliche Investition buchen Sie auf eine Abrechnungseinheit.

  4.        4.       Kondition anpassen über Anpassungsverfahren Anpassungsmaßnahme

    Führen Sie eine Anpassung auf Basis der Anpassungsmaßnahme durch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anpassungsverfahren: Anpassungsmaßnahme .

  5.        5.       Sollstellung

    Über die periodischen Buchungen buchen Sie die außerordentliche Forderung an die Wohnungseigentümer.

  6.        6.       WEG-Abrechnung

    In der WEG-Abrechnung werden die Kosten von der Abrechnungseinheit erneut ermittelt und mit den Zahlungen der Wohnungseigentümer verrechnet. Der Saldo zum Posten der Sonderumlage ergibt damit Null.

Ergebnis

Sie haben außerordentliche Aufwendungen über eine Sonderumlage auf die Wohnungseigentümer verteilt.