Sonderumlage

Definition

Einmalige Forderung an Wohnungseigentümer aufgrund größerer Instandhaltungsmaßnahmen.

Verwendung

Wenn für eine Wohnungseigentümergemeinschaft größere Instandhaltungsmaßnahmen anfallen, für die die Rücklagen der WEG nicht ausreichen, dann werden Sonderumlagen fällig. In Sonderumlagen werden die erwarteten Kosten nach einem geeignetem Schlüssel (in der Regel nach dem Miteigentumsanteil) auf die Eigentümer aufgeteilt. Sie sind gewöhnlich in einer Rate oder in wenigen Teilraten in Abhängigkeit vom Fortschritt der Instandhaltungsmaßnahme bzw. von den Rechnungsstellungsterminen fällig.

Integration

Die Sonderumlage bilden Sie im System durch eine Anpassungsmaßnahme ab. Auf dieser erfassen Sie die geplanten oder tatsächlichen Kosten. Über eine Konditionsanpassung aufgrund der Anpassungsmaßnahme rechnen Sie die tatsächlichen Kosten dann mit den Wohnungseigentümern ab.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Sonderumlage abrechnen .