Anpassungsmaßnahme

Definition

Stammdatenobjekt, in dem Daten zur Berechnung von Mietanpassungen zusammengefasst werden.

Verwendung

Dient der Angabe von Kosten, die durch eine Mietanpassung auf die beteiligten Immobilienverträge und Mietobjekte verteilt werden sollen.

Hinweis Hinweis

Weitere Informationen finden Sie unter Anpassungsmaßnahme bearbeiten .

Ende des Hinweises

Struktur

Die Maßnahmen können dabei von folgendem Typ sein:

Um z.B. bei umfangreichen Maßnahmen die Kosten nach den einzelnen Gewerken aufzuschlüsseln, können Sie beim Anlegen von Anpassungsmaßnahmen außerdem Folgendes festlegen:

  • ob die Maßnahme eine übergeordnete Maßnahme ist (gilt nicht für Gutachten):

    Übergeordnete Maßnahmen tragen nur Kappungsinformation (die sich dann auf den Gesamtwert aller untergeordneten Maßnahmen bezieht), aber keine eigenen Werte, die in die Berechnung einfließen. Beim Anpassungslauf wird pro übergeordneter Maßnahme ein Anpassungssatz erzeugt.

  • ob die Maßnahme eine Teilmaßnahme ist:

    • Eine Teilmaßnahme können Sie nur zu übergeordneten Maßnahmen anlegen, zu denen es noch keine aktive Anpassung gibt.

    • Sie können keine Anpassung auf Basis einer Teilmaßnahme durchführen. Eine Anpassung können Sie nur über die übergeordnete Maßnahme zusammen mit deren Teilmaßnahmen durchführen.

    • Wenn Sie eine Teilmaßnahme nachträglich (vor der Aktivierung der Anpassung) von der übergeordneten Maßnahme trennen möchten (z. B. weil sich die Fertigstellung einer Baumaßnahme verzögert, die Anpassung aufgrund der anderen aber bereits durchgeführt werden soll), dann müssen Sie zunächst eine ggf. bereits erfolgte Anpassung stornieren (mit Korrespondenz an die betroffenen Mieter). Nach der Stornierung (bzw. wenn die Anpassung noch nicht erfolgt war) können Sie zur übergeordnete Maßnahme auf der Teilmaßnahme entfernen.