Maßnahmentyp: Wirtschaftlichkeitsberechnung (WB) Ermittlung der Kostenmiete, bei der die Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Investition gewährleistet bleibt.
Nach deutschem Mietrecht ist für eine Anpassung von Konditionen bei öffentlich geförderten Wohnungen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich. Sie ist nur möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Änderung der Kostenmiete
Änderung der Betriebskosten
bauliche Veränderung (z.B. Modernisierungsmaßnahmen)
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung dient in diesem Zusammenhang dazu, die Gesamtaufwendungen pro Jahr oder Monat und pro Flächeneinheit zu ermitteln. Auf der Basis dieser Gesamtaufwendungen berechnet das System den Betrag, um den die Konditionen je Mietobjekt angepasst werden können.
Das System ermittelt die möglichen Anpassungen für alle Mietobjekte, die Sie der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugeordnet haben. Wenn Sie möchten, dass das System ein Mietobjekt zur Berechnung der Gesamtaufwendungen heran zieht, es bei der Umlage der ermittelten Beträge aber nicht mit berücksichtigt, weisen Sie diesem Mietobjekt eine abweichende Bemessung der Größe Null zu.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ein spezieller Typ der Anpassungsmaßnahme. Es stehen Ihnen folgende Maßnahmentypen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Verfügung:
Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (WB-Teilberechnung)
Die WB-Teilberechnung definiert die Gesamtkosten und den Finanzierungsplan für alle beteiligten Objekte.
Zusatzwirtschaftlichkeitsberechnung (WB-Zusatzberechnung)
Die WB-Zusatzberechnung enthält nachträgliche Änderungen der Grunddaten, die z.B. durch Modernisierungen oder Umbauten zu Stande kommen. Sie ist einer WB-Teilberechnung zugeordnet.
Hauptwirtschaftlichkeitsberechnung (WB-Hauptberechnung)
Die WB-Hauptberechnung fasst mehrere Teil- und Zusatzberechnungen zusammen. Sie ist optional und enthält keine für die Anpassung relevanten Daten. Sie können daher auf der Basis einer WB-Hauptberechnung keine Anpassungen durchführen.