Anpassungsverfahren: Anpassungsmaßnahme Mit diesem Verfahren können Sie Konditionen auf Grund von Kosten einer Maßnahme anpassen. Die Maßnahmen können dabei von folgendem Typ sein:
freie Maßnahme
Modernisierung
Gutachten
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Mietanpassung können Sie durch freiwilligen Mietverzicht begrenzen. Dafür definieren Sie im Customizing unter Kappungsmodalitäten und Begrenzungen. Bei Überschreiten der Begrenzungen legt das System optional eine statistische Verzichtskonditionfür die betroffenen Mietobjekte oder Verträge an.
Hinweis
Sowohl die Kosten einer Anpassungsmaßnahme als auch die Einzelkosten für jedes betroffene Objekt können Sie im Customizing unter in Kostenpositionen untergliedern. Durch eine solche Untergliederung lässt sich in der Korrespondenz detailliert darstellen, welche Kosten berücksichtigt wurden.
Sie haben die unter Anpassung von Konditionen (Mietanpassung) beschriebenen Einstellungen vorgenommen.
Sie haben den anzupassenden Konditionen im Vertrag oder Mietobjekt Anpassungsregeln zugeordnet Weitere Informationen finden Sie unter Anpassungsprozess im Vertrag/Mietobjekt definieren .
Der in der Anpassungsmaßnahme angegebene Betrag, der an die Kondition weitergegeben wird, darf bei folgenden Maßnahmentypen einen bestimmten Prozentsatz (in Deutschland 11 %) der gesamten Kosten für das Objekt nicht überschreiten:
freie Maßnahme
Modernisierung
Gutachten
Die Gesamtkosten werden hier mit dem angegebenen Prozentsatz gewichtet und nach einer Bemessungsgröße auf die Mietobjekte bzw. Verträge verteilt.
Berechnung des Betrags pro Objekt:
((Erhöhungsbetrag der Maßnahme
- Verringerungsbetrag der Maßnahme )
* Prozentsatz Zuschlag / 100
* Objektbemessung / Gesamtbemessung))
- Verringerungsbetrag des Objekts
Dieser Betrag kann noch limitiert werden durch das Minimum der Maximalerhöhung der Anpassungsmaßnahme.
Die Anpassungsmaßnahme legen Sie über den RE-Navigator (RE80) an. Gehen vor wie beschrieben unter Anpassungsmaßnahme bearbeiten bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung bearbeiten . Den Typ der Anpassungsmaßnahme legen Sie durch eine entsprechend zugewiesene Anpassungsregel fest. In der Anpassungsmaßnahme erfassen Sie Kosten und ordnen der Maßnahme die Objekte zu, die an der Maßnahme teilnehmen.
Welches Anpassungsverfahren Sie für eine Anpassungsmaßnahme verwenden möchten, legen Sie für die freie Maßnahme, die Modernisierung und das Gutachten im Anpassungslauf fest. Weitere Informationen finden Sie unter Anpassungen bestimmen und bearbeiten .
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung legen Sie eine spezielle Anpassungsmaßnahme an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Wirtschaftlichkeitsberechnung .