Anpassungsverfahren: Anpassungsmaßnahme

Verwendung

Mit diesem Verfahren können Sie Konditionen auf Grund von Kosten einer Maßnahme anpassen. Die Maßnahmen können dabei von folgendem Typ sein:

  • freie Maßnahme

  • Modernisierung

  • Gutachten

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Mietanpassung können Sie durch freiwilligen Mietverzicht begrenzen. Dafür definieren Sie im Customizing unter Anfang des Navigationspfads Flexibles Immobilienmanagement (RE-FX) Navigationsschritt Anpassung von Konditionen (Mietanpassung) Navigationsschritt Anpassungsregeln Navigationsschritt Verfahrensübergreifend Navigationsschritt Laufzeitabhängige Anpassungsparameter (Kappungsmodalitäten) definieren Ende des Navigationspfads Kappungsmodalitäten und Begrenzungen. Bei Überschreiten der Begrenzungen legt das System optional eine statistische Verzichtskonditionfür die betroffenen Mietobjekte oder Verträge an.

Hinweis Hinweis

Sowohl die Kosten einer Anpassungsmaßnahme als auch die Einzelkosten für jedes betroffene Objekt können Sie im Customizing unter Anfang des Navigationspfads Flexibles Immobilienmanagement (RE-FX) Navigationsschritt Anpassung von Konditionen (Mietanpassung) Navigationsschritt Anpassungsmaßnahme (Wirtschaftlichkeitsberechnung, Modernisierung, ...) Navigationsschritt Stammdaten Navigationsschritt Gliederung der Kosten (z  B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Modernisierung) Ende des Navigationspfads in Kostenpositionen untergliedern. Durch eine solche Untergliederung lässt sich in der Korrespondenz detailliert darstellen, welche Kosten berücksichtigt wurden.

Ende des Hinweises

Voraussetzungen

Funktionsumfang

Der in der Anpassungsmaßnahme angegebene Betrag, der an die Kondition weitergegeben wird, darf bei folgenden Maßnahmentypen einen bestimmten Prozentsatz (in Deutschland 11 %) der gesamten Kosten für das Objekt nicht überschreiten:

  • freie Maßnahme

  • Modernisierung

  • Gutachten

Die Gesamtkosten werden hier mit dem angegebenen Prozentsatz gewichtet und nach einer Bemessungsgröße auf die Mietobjekte bzw. Verträge verteilt.

Berechnung des Betrags pro Objekt:

((Erhöhungsbetrag der Maßnahme

- Verringerungsbetrag der Maßnahme )

* Prozentsatz Zuschlag / 100

* Objektbemessung / Gesamtbemessung))

- Verringerungsbetrag des Objekts

Dieser Betrag kann noch limitiert werden durch das Minimum der Maximalerhöhung der Anpassungsmaßnahme.

Aktivitäten

  • Die Anpassungsmaßnahme legen Sie über den RE-Navigator (RE80) an. Gehen vor wie beschrieben unter Anpassungsmaßnahme bearbeiten bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung bearbeiten . Den Typ der Anpassungsmaßnahme legen Sie durch eine entsprechend zugewiesene Anpassungsregel fest. In der Anpassungsmaßnahme erfassen Sie Kosten und ordnen der Maßnahme die Objekte zu, die an der Maßnahme teilnehmen.

  • Welches Anpassungsverfahren Sie für eine Anpassungsmaßnahme verwenden möchten, legen Sie für die freie Maßnahme, die Modernisierung und das Gutachten im Anpassungslauf fest. Weitere Informationen finden Sie unter Anpassungen bestimmen und bearbeiten .

  • Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung legen Sie eine spezielle Anpassungsmaßnahme an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Wirtschaftlichkeitsberechnung .