Parallele Rechnungslegung in der Finanzbuchhaltung
Im Finanzwesen sind folgende Funktionen oder Bewertungsreports von der Abbildung einer parallelen Rechnungslegung betroffen:
Mit dem Bewertungsreport Rasterung / Umgliederung können Sie Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten nach selbst definierten Rastermethoden, d. h. Fälligkeitszeiträumen rastern und umgliedern.
Wenn Sie die Rasterung und Umgliederung für unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften durchführen möchten, dann haben Sie folgende Einstellungen vorgenommen:
Sie haben die Bewertungsbereiche definiert.
Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
.
Sie haben für jeden Bewertungsbereich die Kontenfindung definiert.
Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
.
Korrekturkonten für Ford./Verb. nach Restlaufzeit hinterl.
Korrekturkonten für geänderte Abstimmkonten hinterlegen
Korrekturkonten für Investitionen hinterlegen
Wählen Sie einen Vorgang mit Doppelklick aus. Sie gelangen auf das Dialogbild Kontenplaneingabe.
Wählen Sie in diesem Bild mit
mit Quick-Info Bewertungsbereich ändern
.
Sie haben für jeden Bewertungsbereich eine Rastermethode definiert.
Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
.
Damit die aus der Rasterung und Umgliederung resultierenden Buchungen für Ihre parallele Rechnungslegungsvorschrift durchgeführt werden können, haben Sie zusätzlich je nach Lösungsszenario folgende Einstellungen vorgenommen:
Abbildung über zusätzliche Konten:
Den Bewertungsbereichen ordnen Sie jeweils eine Rechnungslegungsvorschrift zu. Die Zuordnung von Konten zu den Bewertungsbereichen haben Sie bereits unter Punkt 2. getroffen. Sie legen für jede Rechnungslegung separate Konten an.
Wählen Sie dazu im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
.
Abbildung über parallele Ledger:
Sie haben die zusätzlichen Rechnungslegungsvorschriften definiert und den parallelen Ledgern (bzw. der Ledger-Gruppe) zugeordnet (siehe Rechnungslegungsvorschriften definieren und zuordnen). Diese Rechnungslegungsvorschriften ordnen Sie dann den Bewertungsbereichen wie unter Punkt 4.a) beschrieben zu.
Führen Sie den Bewertungsreport Rasterung / Umgliederung für jede Rechnungslegungsvorschrift gesondert aus (siehe auch Rasterung und Umgliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten).
Wenn Sie Wertberichtigungen zu zweifelhaften Forderungen durchführen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können die Wertberichtigungen manuell buchen.
Sie können die Wertberichtigungen automatisch mit Hilfe der pauschalierten Einzelwertberichtigung buchen. Dazu müssen Sie im Customizing Regeln definieren, in denen Sie festlegen, wann welche Forderungen vom System zu berichtigen sind und die entsprechenden Rückstellungen gebucht werden sollen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Wertberichtigung.
Wenn Sie die Wertberichtigung nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen möchten, dann haben Sie folgende Einstellungen vorgenommen:
Sie haben für jeden Bewertungsbereich die Kontenfindung definiert (analog zu Punkt 1. oben).
Damit die aus der Wertberichtigung resultierenden Buchungen durchgeführt werden können, haben Sie je nach Lösungsszenario folgende Einstellungen vorgenommen:
Abbildung durch zusätzliche Konten:
Sie haben die Einstellungen analog zu Punkt 4.a) vorgenommen.
Abbildung durch parallele Ledger:
Sie haben die Einstellungen analog zu Punkt 4.b) vorgenommen.
Mit dem Report Fremdwährungsbewertung bewerten Sie die offenen Posten, die in Fremdwährung gebucht wurden, sowie die Salden von Sachkonten bzw. Bestandskonten, die in Fremdwährung geführt werden. Die aus der Bewertung resultierenden Buchungen erzeugt der Report automatisch. Für diese Buchungen haben Sie die Kontenfindung im Customizing definiert:
Für die Bewertung der offenen Posten erfolgen die Buchungen auf Aufwands-/Ertragskonten für die Kursdifferenzen und auf Bilanzkorrekturkonten für die Forderungen und Verbindlichkeiten.
Für die Bewertung der Fremdwährungsbestände sollten die Buchungen auf Bilanzkorrekturkonten erfolgen, wenn Sie parallel mehrere Bewertungen durchführen wollen.
Fremdwährungsbewertung über Bewertungsbereich
Die Fremdwährungsbewertung nehmen Sie über den Bewertungsbereich vor. Dabei werden die Kursdifferenzen stichtagsbezogen ermittelt, gebucht und sofort wieder storniert. Beim Ausgleich wird die komplette Kursdifferenz gebucht.
Hinweis
Wenn Sie die Fremdwährungsbewertung für unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften durchführen wollen und dabei verschiedene Lösungsszenarien anwenden, dann müssen Sie den Report jeweils für die verschiedenen Bewertungsbereiche mehrmals durchführen.
Die Fremdwährungsbewertung berücksichtigt die Belegaufteilungsmerkmale wie bspw. Profitcenter.
Weitere Informationen zur Fremdwährungsbewertung finden Sie unter Fremdwährungsbewertung.
Dauerbuchungen können Sie entweder auf zusätzliche Konten oder in einen zusätzlichen Buchungskreis vornehmen. Für Abgrenzungsbuchungen in ein paralleles Ledger stehen Ihnen die Dauerbuchungen nicht zur Verfügung.
Verschiedene Rechnungslegungen unterscheiden sich häufig in dem Bewertungsansatz für die Rückstellungen. Für das Buchen von Rückstellungen haben Sie in der Finanzbuchhaltung folgende Möglichkeiten:
Für bereits erhaltene Materialien bzw. Dienstleistungen werden Rückstellungen gebildet, wenn die Rechnung in einer anderen Periode als der Wareneingang oder die Dienstleistung gebucht werden. Diese Rückstellungen müssen Sie in der Regel manuell buchen. Für jede Rechnungslegung führen Sie dann eine manuelle Buchung durch.
Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen können Sie mit Hilfe der pauschalierten Einzelwertberichtigung automatisch buchen. Dafür ordnen Sie im Customizing einen Wertberichtigungsschlüssel einem Bewertungsbereich zu.
Wählen Sie dafür im Einführungsleitfaden des Finanzwesens (neu)
. Anschließend hinterlegen Sie diesen Wertberichtigungsschlüssel im Debitorenstammsatz.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation der IMG-Aktivität.
Rückstellungen für drohende Verluste und fehlende Kosten bei lang laufenden Aufträgen und Projekten können Sie über die Ergebnisermittlung des Controllings ermitteln und buchen.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie unter Parallele Rechnungslegung im Controlling.