Parallele Rechnungslegung im Controlling

Verwendung

Der Ausweis nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften (RLV) ist keine klassische Anforderung des Controllings (CO). Im CO wird in der Regel die führende Bewertung abgebildet.

Funktionsumfang

Überleitung vom CO ins FI

Verrechnungen innerhalb des CO führen häufig zu Verlagerungen von Kosten oder Mengen zwischen Segmenten und Funktionsbereichen. Diese Informationen werden in der Finanzbuchhaltung für eine Segmentberichterstattung oder für die Abbildung des Umsatzkostenverfahrens benötigt. Die Werte dieser Verrechnungen werden durch die CO-Integration in die Finanzbuchhaltung übergeleitet. Dabei können neben dem führenden Ledger auch parallele Ledger bebucht werden.

Die Ermittlung der Ware in Arbeit und die Ergebnisermittlung im CO erfolgen abhängig von der RLV in der Regel nach unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Die Ergebnisse können Sie entweder auf zusätzliche Konten oder in parallele Ledger buchen.

Verschiedene Methoden werden in unterschiedlichen Abgrenzungsversionen parallel abgebildet. Jeder Abgrenzungsversion können Sie in den Buchungsregeln eine Rechnungslegungsvorschrift zuordnen. Wenn Sie auf zusätzliche Konten buchen wollen, müssen Sie der Abgrenzungsversion keine RLV zuordnen. Wenn Sie in parallele Ledger buchen wollen, muss der Abgrenzungsversion eine RLV und dieser RLV eine entsprechende Ledger-Gruppe zugeordnet sein.

Überleitung vom FI ins CO

Die Überleitung ist in den einzelnen Lösungen unterschiedlich:

  • Abbildung über parallele Ledger

    Alle CO-relevanten Werte des führenden Ledgers werden übernommen. Buchungen, die ausschließlich in parallele Ledger fortgeschrieben werden, sind im Controlling nicht verfügbar.

    Hinweis Hinweis

    Wenn Sie zusätzliche CO-Kontierungen (wie z.B. Kostenstellen) in die Einzelposten und Summensätze eines parallelen Ledgers aufnehmen, können Sie ein einfaches Controlling direkt über dieses parallele Ledger durchführen. Dazu steht Ihnen die Allokation zur Verfügung.

    Ende des Hinweises
  • Abbildung über zusätzliche Konten

    In der Regel werden Sie nur Werte aus den Konten der führenden Bewertung des FI ins CO überleiten. Sie können allerdings auch Werte aus zusätzlichen Konten ins CO überleiten. Dann müssen Sie diese zusätzlichen Konten bei allen CO-internen Verrechnungen berücksichtigen. Da die Isttarifermittlung grundsätzlich alle Konten berücksichtigt, kann diese dann nicht verwendet werden.