Wertberichtigung

Ist eine Forderung zweifelhaft oder uneinbringlich, buchen Sie eine Einzelwertberichtigung oder schreiben die Forderung ab.

Lesen Sie dazu Einzelwertberichtigung .

Zum Bilanzstichtag können Sie außerdem für die nicht vorhersehbaren allgemeinen Ausfallrisiken vorsorglich Pauschalwertberichtigungen vornehmen.

Lesen Sie dazu Pauschalwertberichtigung .