Konzernaufrechnungen und Abstimmungen Mit Konzernaufrechnungen können Sie Geschäftsbeziehungen zwischen Konsolidierungseinheiten eines Konsolidierungskreises eliminieren, die auf Lieferungen und Leistungen beruhen. Die zu eliminierenden Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen einem Paar von Konsolidierungseinheiten:
Durch Geschäftsbeziehungentstanden: |
In den Konzernaufrechnungenzu eliminieren durch: |
|---|---|
Forderungen / Verbindlichkeiten |
Schuldenkonsolidierung |
Aufwendungen / Erträge |
Aufwands- und Ertragskonsolidierung |
Aufwendungen / Erträge aus Beteiligungen |
Beteiligungsertragseliminierung |
Aus Konzernsicht sind diese Geschäftsbeziehungen gegeneinander aufzurechnen. Denn wenn man den Konzern als Einheit betrachtet, darf der Konzern z.B. keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegen sich selbst haben.
Sie können Geschäftsbeziehungen auf der Basis von Werten oder Mengen eliminieren.
Mit Abstimmungen können Sie - bereits vor den Konzernaufrechnungen - Aufrechnungsdifferenzen ermitteln, ohne dass das System Eliminierungsbuchungen vornimmt. So können Sie Fehlbuchungen in den Meldedaten korrigieren oder Anpassungsbuchungen vornehmen.
Die Konzernaufrechnungen gehören zu den zentralen Maßnahmen innerhalb des Konsolidierungsprozesses.
Sie müssen diese Komponente dann wählen, wenn Sie die Konzernaufrechnungen mit maschinellen Buchungsfunktionen durchführen wollen. Wenn Sie die Komponente nicht wählen und dennoch Konzernaufrechnungen durchführen wollen, dann müssen Sie diese mit manuellen Buchungen abwickeln.
Bevor Sie die Maßnahmen für Konzernaufrechnungen durchführen, müssen Sie die Meldedaten erfasst und die Anpassungsbuchungen durchgeführt haben; außerdem sollten Sie die Währungsumrechnung durchgeführt haben.
Die Maßnahmen zur Abstimmung können Sie unmittelbar nach der Erfassung der Meldedaten oder nach den Anpassungsbuchungen durchführen.
Beispiel
Im Konsolidierungsmonitor kann die Maßnahmenreihenfolge wie folgt aussehen:
Konsolidierungsmonitor, Maßnahmen:
Saldovortrag
Erfassung Meldedaten
Validierung Meldedaten
Abstimmung für Schuldenkonsolidierung
Abstimmung für Aufwands- und Ertragseliminierung
Abstimmung für Beteiligungsertragseliminierung
Anpassungsbuchungen
Währungsumrechnung
Schuldenkonsolidierung
Aufwands- und Ertragseliminierung
Beteiligungsertragseliminierung
Umgliederung
Validierung konsolidierte Daten
Eine Maßnahme zur Konzernaufrechnung (z.B. Schuldenkonsolidierung) und die dazugehörige Maßnahme zur Abstimmung (z.B. Abstimmung für Schuldenkonsolidierung) basieren auf derselben Methode .
Voraussetzung für die Aufrechnung der innerkonzernlichen Geschäftsbeziehungen durch das System ist, dass Sie die entsprechenden Positionen mit Partnerkontierung erfasst haben. Anhand der Partnerkontierung kann das System die Geschäftsbeziehungen zwischen den Konsolidierungseinheiten erkennen.
Für die Konzernaufrechnungen definieren Sie im Customizing Maßnahmen und Methoden.
Mit den Maßnahmen bilden Sie die betriebswirtschaftlichen Vorgänge wie beispielsweise die Schuldenkonsolidierung und die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ab. Sie können beliebig viele Maßnahmen entsprechend Ihrer betriebswirtschaftlichen Vorgänge definieren.
In den Methoden hinterlegen Sie, welche Positionen gegeneinander aufzurechnen sind und wie evtl. bestehende Aufrechnungsdifferenzen eliminiert (d.h. gebucht) werden sollen.
Zur Klärung von evtl. bestehenden Differenzen können Sie im Vorfeld der Eliminierungsbuchungen als Maßnahme im Konsolidierungsmonitor eine Abstimmung durchführen. Das System meldet die Differenzen, führt aber keinerlei Buchungen durch.
Die Eliminierungsbuchungen selbst führen Sie ebenfalls als Maßnahmen im Konsolidierungsmonitor durch. Das System ermittelt über die zugehörige Methode für jeweils ein Paar von Konsolidierungseinheiten die aufzurechnenden Werte und führt maschinelle Buchungen durch.
Die bei den Aufrechnungen evtl. bestehenden Differenzen bucht das System auf die Differenzenkontierungen, die Sie im Customizing hinterlegt haben.
Sie können
die Eliminierungsbuchungen beidseitig bestimmt (Regelfall) oder einseitig bestimmt (vereinfachtes Vorgehen) durchführen
festlegen, auf welcher Konsolidierungseinheit die Aufrechnungsdifferenz gebucht werden soll (sog. Differenzenstrategie )
die Aufrechnungsdifferenzen nach den Ursachen in währungsbedingte und in sonstige Aufrechnungsdifferenzen aufteilen (sog. Differenzensplit )
Wenn Sie das Gesamtkostenverfahren anwenden, sind zusätzlich zu den Eliminierungen auch Umgruppierungen notwendig (Umsatzerlöse an Bestandsveränderungen bzw. andere aktivierte Eigenleistungen). Diese können Sie nicht im Rahmen der Konzernaufrechnungen durchführen. Verwenden Sie dazu die Umgliederung (siehe das entsprechende Beispiel dazu ).
Die Eliminierung von Körperschaftsteuergutschriften im Rahmen der Beteiligungsertragseliminierung ist nicht möglich. Verwenden Sie dazu die Umgliederung (siehe das entsprechende Beispiel dazu ).