MaßnahmeKonsolidierungsschritt des Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Für die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Konsolidierungsvorgänge können Sie Maßnahmen definieren.
Beispiel
Sie legen für eine gesetzliche Konsolidierung fest, dass das System die Konzernaufrechnungen über folgende Maßnahmen ausführen soll:
Schuldenkonsolidierung
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Beteiligungsertragseliminierung
Es gibt folgende Maßnahmentypen:
Maßnahmentyp | Bezeichnung |
|---|---|
05 | Saldovortrag |
07 | Periodeninitialisierung |
10 | Datenübernahme |
20 | Kopieren |
25 | Abstimmungen |
35 | Manuelle Buchung |
40 | Währungsumrechnung |
45 | Aktivierung und Wertfortschreibung |
50 | Konsolidierungskreisänderungen |
55 | Konzernaufrechnungen |
60 | Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen |
65 | Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen |
70 | Kapitalkonsolidierung |
73 | Buchung Kreisanteile |
75 | Umgliederung |
80 | Allokation |
85 | Validierung |
90 | Kundendefiniert |
95 | Abzeichnungsmaßnahme |
Sie können Maßnahmen zu Maßnahmengruppen zusammenfassen. Maßnahmengruppen können Sie im Konsolidierungsmonitor ausführen.
Beispiel
Sie können eine Maßnahmengruppe mit folgenden Maßnahmen definieren:
Maßnahme Saldovortrag
Maßnahme Datenübernahme
Maßnahme manuelle Anpassungsbuchungen
Maßnahme Währungsumrechnung
Für das Merkmal Maßnahme
gibt es genau eine Hierarchie mit versions-, abjahres- und abperiodenabhängigen Kanten, d.h. es gibt genau einen Wurzelknoten, auf dem der Gesamtstatus für die Maßnahme im Konsolidierungsmonitor verwaltet wird. Die Endknoten der Hierarchie sind Maßnahmen, die Knoten sind Maßnahmengruppen.

Alle Maßnahmen einer Maßnahmenhierarchie können Sie im Konsolidierungsmonitor ausführen.
Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmenreihenfolge.
Eine Maßnahme kann ausgeführt werden, wenn die eingestellte Periode eine Abschlussperiode der relevanten Abschlussart ist. Beim Ausführen der Maßnahme ermittelt das System die dazugehörige Methode und Belegart.
Die Abschlussart können Sie für jede Maßnahme individuell einstellen oder global, indem Sie die Abschlussart der Versionskombination zuordnen.
Einer Maßnahme können Sie im Customizing keine, eine oder mehrere Belegarten zuordnen. Eine Belegart ist in höchstens einer Maßnahme verwendbar.
Die folgende Tabelle zeigt das Verhältnis von Maßnahme zu Belegart und von Maßnahme zu Methode:
Maßnahme | Maßnahme : Belegart | Maßnahme : Methode |
|---|---|---|
Saldovortrag | – | 1 : 0 oder 1 : 1 |
Datenübernahme | – | 1 : n (n ≠ 0), Zuordnung möglich pro Konsolidierungseinheit |
Kopiermaßnahme | – | 1 : n (n ≠ 0), Zuordnung möglich pro Konsolidierungseinheit |
Manuelle Buchung | 1 : n (n ≠ 0) | – |
Währungsumrechnung | – | 1 : n (n ≠ 0), Zuordnung möglich pro Konsolidierungseinheit |
Validierung | – |
|
Aktivierung und Wertfortschreibung | 1 :1 oder 1 : 2 | – |
Konsolidierungskreisänderung | 1 : n (1 ≤ n ≤ 6) | – |
Konzernaufrechnungen | 1 : 1 | 1 : 1 |
Abstimmungen | 1 : 1 | 1 : 1 |
Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen | 1 : 1 | – |
Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen | 1 : 1 | – |
Umgliederung | 1 : 0 oder 1 : 1 |
|
Allokation | 1 : 1 |
|
Kapitalkonsolidierung | 1 : 1 | – |
(*) Voraussetzung für die Methodenzuordnung zu Umgliederungsmaßnahmen oder Allokationsmaßnahmen pro Konsolidierungseinheit ist die Aktivierung der Funktion Methodenzuordnung von Umgliederungsmaßnahmen
in den Einstellungen des Konsolidierungsgebiets.
(**) Allokationsmaßnahmen für konsolidierte Daten können Sie nur dann nutzen, wenn die Business Function Financials, Group Close, Allokation (FIN_ACC_GC_ALLOC
) eingeschaltet ist.
Die Maßnahmen (und die Methoden) sind an ein Konsolidierungsgebiet geklammert.
Siehe hierzu den Abschnitt zur Methode.