Datenübernahmemaßnahme Sie verwenden die Datenübernahmemaßnahme, um Datenübernahmemethoden im Konsolidierungsmonitor auszuführen.
Die Datenübernahmemaßnahme ist in die Maßnahmenhierarchie des Konsolidierungsgebiets eingebunden.
Um die Datenübernahmemaßnahme einsetzen zu können, müssen Sie eine Datenübernahmemethode anlegen. Diese benötigen Sie, um automatische Datenübernahmeverfahren einzubinden, z.B. Methoden für den flexiblen Upload oder Laden aus Datenstrom , oder z.B. zur manuellen Erfassung von Zusatzmeldedaten.
Die Ausführung einer Datenübernahmemaßnahme hängt von folgenden Einstellungen ab:
Mit der Abschlussart legen Sie fest, in welchen Perioden der Konsolidierungsmonitor die Datenübernahmemaßnahme ausführt.
Mit der Verarbeitungsart legen Sie den Typ der Organisationseinheit für die Datenübernahme fest und implizit die verwendbaren Kontierungsebenen für die Datenübernahme von Summendaten und Belegen. Abhängig von dieser Einstellung ordnen Sie die Datenübernahmemethode den Organisationseinheiten zu. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Verarbeitungsart“.
Mit dem Periodentyp können Sie periodentypabhängig verschiedene Datenübernahmemethoden zuordnen (siehe das Beispiel im Abschnitt „Methodenzuordnung für Periodentypen vornehmen“ unter Datenübernahmemaßnahme definieren ). Bei Ausführung der Datenübernahmemaßnahme prüft das System, welcher Periodentyp zutrifft, und führt die diesem Periodentyp zugeordnete Datenübernahmemethode aus.
Schließlich ordnen Sie die Datenübernahmemethode zu, welche bei Ausführung der Maßnahme für den angegebenen Periodentyp verarbeitet werden soll. Sie legen für jede Datenübernahmemethode fest, auf welche Organisationseinheiten sie angewendet werden soll. Die Auswahl der Organisationseinheiten hängt von der Verarbeitungsart ab.
Der Konsolidierungsmonitor führt eine Maßnahme entweder auf Konsolidierungskreisen oder auf Konsolidierungseinheiten aus. Die Verarbeitungsart legt den Typ der Organisationseinheit für die Datenübernahme fest. Dies hat Auswirkungen auf die Methodenzuordnung, die verwendbaren Kontierungsebenen für Meldedaten und Belege sowie die verwendbaren Zusatzmeldedaten.
Die folgende Tabelle zeigt die Methodenzuordnung in Abhängigkeit von der Verarbeitungsart:
Verarbeitungsart |
Methodenzuordnung |
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Die Datenübernahmemaßnahme wird im Konsolidierungsmonitor entweder für alle Konsolidierungseinheiten bzw. Kombinationen aus Konsolidierungseinheiten ausgeführt, oder für jene, welche Sie im Gruppenrahmen
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Die Datenübernahmemaßnahme und damit die Datenübernahmemethode, welche Sie im Gruppenrahmen
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Die Datenübernahmemaßnahme und damit die Datenübernahmemethode, welche Sie im Gruppenrahmen
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Bei dieser Verarbeitungsart darf die Datenübernahmemethode nur die Datenströme für Vorgangsreihenfolgen, Vorgangssortierungen und Vorgangsnummern ( nicht für die Kopiermethode) enthalten. Die Datenübernahmemaßnahme wird im Konsolidierungsmonitor für den Top-Knoten der Konsolidierungseinheiten-Hierarchie ausgeführt. |
Die folgende Tabelle zeigt für jede Verarbeitungsart die verwendbaren Kontierungsebenen für die Datenübernahme von Meldedaten und Belegen sowie die verwendbaren Datenströme für die Datenübernahme von Zusatzmeldedaten:
Verarbeitungsart |
Verwendbare Kontierungsebenen |
Verwendbare Zusatzmeldedaten |
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00, 01, 10 |
Alle Zusatzmeldedaten, jedoch nicht die Datenströme:
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20 |
– |
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02, 12, 22, 30 |
Anlagevermögen (konsolidiert) |
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– |
Nur die folgenden Datenströme:
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Hinweis
Die verwendeten Datenübernahmeverfahren müssen mit der Verarbeitungsart kompatibel sein. Wenn Sie z.B. die Verarbeitungsart
ProKonsolidierungskreis
wählen, dürfen die Datenübernahmeverfahren
keine
Meldedaten mit Kontierungsebene 00 oder Belege mit den Kontierungsebenen 01, 10 oder 20 übernehmen.
Das Customizing für die Datenübernahmemaßnahme nehmen Sie in der Prozess-Sicht der Konsolidierungsworkbench unter vor. Weitere Informationen finden Sie unter Datenübernahmemaßnahme definieren .