Begrenzte Dienstfähigkeit § 72 a (BDIF)

Definition

Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wird es möglich, von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusehen, wenn der Beamte das 50. Lebensjahr vollendet hat und er unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit nach §42a BBG).

Nach §72a BBesG werden die Dienstbezüge mindestens in der Höhe des Ruhegehalts gewährt, das er bei der Versetzung in den Ruhestand erhalten würde. Durch die fiktive Berechnung der Versorgungsbezüge wird eine Ausgleichszahlung zu den Dienstbezügen des Beamten ermittelt.

Verwendung

Der Beamte hat auf Grund der begrenzten Dienstfähigkeit und der damit verbundenen eingeschränkten Verwendung auch eine dementsprechend kürzere Arbeitszeit.

Diese wird über die unten aufgeführten Personalteilvorgänge in den Infotypen Sollarbeitszeit (Infotyp 0007) und Basisbezüge (Infotyp 0008) erfasst und führt zur Kürzung seiner Dienstbezüge.

Die Art der Versorgung wird automatisch vorbelegt und damit im Infotyp Versorgungsbezug Subtyp Versorgungsurheber (Simulationsdaten) (Infotyp 0322 Subtyp 07) als Simulation gekennzeichnet.

Der Grund der Versorgung ist 07 Dienstunfähigkeit § 44 Abs. 1 BBG .

Werden durch Eingaben in den zugehörigen Personalteilvorgängen (s.u.) weitere Infotypen bearbeitet (z.B. Zuschläge nach § 50 BeamtVG in den Infotypen 0787-0790), so wirken sich diese Eingaben ebenfalls auf die Stammdaten aus.

Die Begrenzte Dienstfähigkeit wird im System unter dem Begriff Teildienstfähigkeit abgebildet.

Hinweis Hinweis

Im Gegensatz zur regulären Versorgungsadministration oder der Auskunft zur Versorgung darf bei der begrenzten Dienstfähigkeit die organisatorische Zuordnung des jeweiligen Beamten nicht geändert werden.

Der Beamte ist weiterhin im aktiven Dienst, es findet lediglich eine fiktive Berechnung der Versorgungsbezüge statt, um die Bezüge für die begrenzte Dienstfähigkeit zu ermitteln.

Im Personalteilvorgang Stammdaten Versorgung ist die Organisatorische Zuordnung beim Mitarbeiterkreis „aktiver Beamten“ zu belassen. Es dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.

Abweichende Basisbezüge (Personalteilvorgang Abweichende Basisbezüge ) sind die Grundlage für die fiktive Berechnung der Versorgungsbezüge und entsprechen den Basisbezügen (ruhegehaltfähige Dienstbezüge) bei einer regulären Festsetzung.

Ende des Hinweises