Unicode-Textlängenprüfung 
Sie können beim Übersetzen im Kurztext-Editor die Unicode-Textlängenprüfung für das geöffnete Objekt ausführen. Diese Prüfung ist nur relevant für Sie, wenn Sie in einem Unicode-System in eine Multibyte-Sprache, d. h. Japanisch, Koreanisch, Chinesisch oder traditionelles Chinesisch übersetzen. Die Unicode-Textlängenprüfung hilft Ihnen zu vermeiden, dass Sie in einem Unicode-System Übersetzungen in die genannten Sprachen anlegen, die eine bestimmte Länge überschreiten und nach einem Transport in ein Nicht-Unicode-System abgeschnitten angezeigt werden.
Empfehlung
Verwenden Sie die Unicode-Textlängenprüfung im Arbeitsvorratsbild. Das System markiert alle Objekte, in denen eine Übersetzung die zulässige Länge überschreitet. Sie müssen so nicht jedes einzelne Objekt aufrufen um diese Prüfung durchzuführen.
Wenn Sie in einem Unicode-System übersetzen, legen Sie keine Übersetzungen an, die mehr als die Hälfte der in der Übersetzungszeile verfügbaren Zeichen lang ist.
Wenn Sie ein Objekt im Kurztext-Editor für die Übersetzung in eine Multibyte-Sprache geöffnet haben und prüfen möchten, ob eine Übersetzung die zulässige Länge überschreitet, gehen Sie wie folgt vor:
Wählen Sie
(Unicode-Textlängenprüfung).
Das System markiert die Zeile über den Quelltexten, deren Übersetzung die zulässige Länge überschreitet, gelb. Um die gelbe Markierung zurückzunehmen, wählen Sie
(Textsuchergebnis löschen).
Tragen Sie eine kürzere Übersetzung in die Übersetzungszeile ein und legen Sie diese Übersetzung im Vorschlagspool an.
Hinweis
Wenn Sie eine zu lange Übersetzung in die Übersetzungszeile eintragen und versuchen in den Vorschlagspool zu verzweigen, um einen Vorschlag für diese Übersetzung anzulegen, zeigt das System eine Fehlermeldung an. Diese Fehlermeldung weist Sie darauf hin, dass Ihre Übersetzung die zulässige Länge überschreitet und zeigt an wie viele Zeichen Ihre Übersetzung lang sein darf und wie lang Ihre momentane Übersetzung ist. Übersetzungen, die die zulässige Länge überschreiten, können in Unicode-Systemen nicht durch automatische Verteilung verteilt werden.