Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Verfügungsträger Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Achtung

Die im folgenden beschriebene Funktionalität ist zu Release 4.62 nicht freigegeben. Diese ist im Moment nur eine vorläufige Lösung, die zu einem späteren Zeitpunkt durch ähnliche Funktionen abgelöst werden kann.

Über die Definition von Verfügungsträgern im Budgetstrukturplan können Sie festlegen, auf welcher Ebene die Verfügungen gegen das Budget geprüft werden sollen. Die Definition von Verfügungsträger ist nur dann sinnvoll, wenn die Verfügungsebene über der Budgetebene liegen soll.

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

 

Was müssen Sie bei der Definition von Verfügungsträgern beachten?

Welche Schritte müssen Sie nach der Definition von Verfügungsträgern durchführen?

  1. Sie müssen prüfen, ob die Definition korrekt erfolgt ist.
  2. Sie müssen den Report zum Neuaufbau der Verfügtwerte starten.

Wenn Sie Fehlermeldungen hinsichtlich fehlender Verfügungsträger erhalten, müssen Sie im Budgetstrukturplan die fehlenden Verfügungsträger ergänzen und anschließend den Neuaufbau der Verfügt-Werte nochmals durchführen.

 

Folgende Beispiele erläutern, wie Sie in unterschiedlichen Szenarien die Verfügungsträger korrekt definieren:

Verfügungsträger ohne Budgetträger

Verfügungsträger und Budgetträger bei dezentraler Budgetierung

Verfügungsträger und Budgetträger bei zentraler Budgetierung

 

 

Ende des Inhaltsbereichs