Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Unfallanzeige Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

In der Bundesrepublik Deutschland gilt: Wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Mitarbeiters zur Folge hat, ist der Unternehmer verpflichtet, den Unfall in einer Unfallanzeige dem Unfallversicherungsträger und dem Gewerbeaufsichtsamt mitzuteilen. Bei einem tödlichen Unfall ist darüber hinaus die örtliche Polizeibehörde zu verständigen.

Die Funktion Unfallanzeige unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Bestimmungen und ermöglicht es Ihnen, eine Unfallanzeige aus dem SAP-System zu erstellen und zu versenden. Die Mustervorlage für die Unfallanzeige entspricht dem gelben Unfallanzeigenvordruck der Berufsgenossenschaften (gemäß deutschem Recht).

Integration

Die in der Unfallanzeige enthaltenen Daten werden aus dem Unfallkataster, dem Personalwesen und dem SAP Geschäftspartner bezogen. Weitere Informationen finden Sie unter Relevante Felder für die Unfallanzeige.

Voraussetzungen

Aktivitäten

Unfallanzeige generieren

Unfallanzeige bearbeiten

Berichtsempfänger anlegen

Unfallanzeige versenden

Ende des Inhaltsbereichs