Erstellen einer Beurteilung 

Einsatzmöglichkeiten

Die beschriebenen Prozesse und Vorgehensweisen beziehen sich auf die Erstellung von Beurteilungen für Personen.

Durch bestimmte Anforderungen aus der Personalentwicklungs- oder Personaladministrationsabteilung, wie z.B. Personalauswahl, jährliche Personalbeurteilung oder Entgeltdifferenzierung, werden Beurteilungen für Personen angestoßen. Die Beurteilungen können einmalig oder, wie z.B. bei jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen, regelmäßig durchgeführt werden.

In der Vorbereitungsphase der Beurteilung sind die zu beurteilenden Personen und die Beurteiler sowie weitere Beurteilungsvorgaben zu ermitteln und zuzuordnen.

Die Beurteilung kann in An- oder Abwesenheit der zu beurteilenden Personen erfolgen. In Abhängigkeit vom Beurteilungsmuster sind eine Beurteilung oder mehrere Teilbeurteilungen zu erstellen. Nach dem Abschluß und der Beurteilung(en) können die Ergebnisse zur Weiterverarbeitung an andere Abteilungen und den Beurteilten zur Genehmigung übermittelt werden. Mit dem Beurteilten können Feedbackgespräche geführt werden und weitere Beurteilungen können geplant werden.

Voraussetzungen

Folgende Rahmenbedingungen müssen zur Durchführung des Prozesses erfüllt sein:

Weitere Informationen zu diesen Aktivitäten finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Personalentwicklung unter Beurteilungssysteme.

Ablauf

Prozeß der Beurteilungserstellung:

  1. Bereiten Sie die Beurteilung vor.
  2. Weitere Informationen finden Sie unter Vorbereiten einer Beurteilung.

  3. Führen Sie die Beurteilung durch.
  4. Weitere Informationen finden Sie unter Durchführen einer Beurteilung.

  5. Schließen Sie die Beurteilung ab.
  6. Weitere Informationen finden Sie unter Abschließen einer Beurteilung.

  7. Führen Sie die Nachbereitung der Beurteilung durch.

Weitere Informationen finden Sie unter Nachbereitung und Genehmigung einer Beurteilung.

Eine Beurteilung kann nur in folgenden Fällen in einem Arbeitsschritt erstellt werden:

Ergebnis

Sie haben eine Beurteilung erstellt.